Hauptschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Hauptschule (Schulform)|Hauptschule]] kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.  
{{Teaser|Text=Mit ihrer grundlegend allgemeinen Bildung bereitet die [https://www.schulministerium.nrw/hauptschule Hauptschule] Schüler*innen insbesondere auf eine Berufsorientierung vor. Die [[Schulformen|Schulform]] Hauptschule umfasst die Sekundarstufe I, also die Klassen 5 bis 10 und bietet die Möglichkeit die verschiedenen Abschlüsse der Sekundarstufe I zu erwerben.
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Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:
Um an einer Hauptschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, abgekürzt {{AbkHRSGe}}. Als einzige Fremdsprache wird [[Englisch]] ab der 5. Klasse fortgeführt. Ab der Klasse 7 wird das Fach Englisch sowie [[Mathematik]] als Grund- oder Erweiterungskurs erteilt. Im Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaft und Arbeitslehre sowie den Fächern [[Kunst]] und [[Musik]] einrichten. Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben.
* Englisch wird ab Klasse 5 als Fremdsprache fortgeführt.
* Englisch und Mathematik wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs oder Erweiterungskurs) erteilt.
* Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10<br>
Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
* Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik einrichten.
* Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik verwendet.
* Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer Schule geführt, soll der Unterricht im Lernbereich Kunst, Musik, Textilgestaltung und in den Fächern Religionslehre, Praktische Philosophie und Sport klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
* Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.


Nach Bestehen der Klasse 9 haben die Schüler*innen den ersten Schulabschluss erreicht. {{BarrierefreiheitAbsatz|Im Unterricht der 10. Klasse werden die Schüler*innen auf unterschiedliche Schulabschlüsse vorbereitet. Im Typ A erwerben sie den erweiterten ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss Klasse 10), der den Besuch eines [[Berufskolleg (Schulform)|Berufskollegs]] oder den Beginn einer Ausbildung ermöglicht. Der Typ B führt zur Fachoberschulreife (FOR), die bei entsprechender Qualifikation den Zugang zur [[Gymnasium (Schulform)|gymnasialen Oberstufe]] eröffnet.}}


==Siehe auch==
Weitere Informationen zur Schulform Hauptschule findest du auf der Webseite des Schulministeriums [https://www.schulministerium.nrw/hauptschule-von-a-bis-z Hauptschule von A bis Z].
*<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/index.html</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule</BLANK>
*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]
 
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (LA HRGe)]]
*[[Schulformen]]


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[[Kategorie: Definitionen]]
[[Kategorie: Definitionen]]
{{Gültigkeit|Datum=2015-01-15}}
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Aktuelle Version vom 29. November 2024, 13:13 Uhr

Mit ihrer grundlegend allgemeinen Bildung bereitet die Hauptschule Schüler*innen insbesondere auf eine Berufsorientierung vor. Die Schulform Hauptschule umfasst die Sekundarstufe I, also die Klassen 5 bis 10 und bietet die Möglichkeit die verschiedenen Abschlüsse der Sekundarstufe I zu erwerben.

Um an einer Hauptschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, abgekürzt HRSGe. Als einzige Fremdsprache wird Englisch ab der 5. Klasse fortgeführt. Ab der Klasse 7 wird das Fach Englisch sowie Mathematik als Grund- oder Erweiterungskurs erteilt. Im Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaft und Arbeitslehre sowie den Fächern Kunst und Musik einrichten. Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben.

Nach Bestehen der Klasse 9 haben die Schüler*innen den ersten Schulabschluss erreicht.

Im Unterricht der 10. Klasse werden die Schüler*innen auf unterschiedliche Schulabschlüsse vorbereitet. Im Typ A erwerben sie den erweiterten ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss Klasse 10), der den Besuch eines Berufskollegs oder den Beginn einer Ausbildung ermöglicht. Der Typ B führt zur Fachoberschulreife (FOR), die bei entsprechender Qualifikation den Zugang zur gymnasialen Oberstufe eröffnet.

Weitere Informationen zur Schulform Hauptschule findest du auf der Webseite des Schulministeriums Hauptschule von A bis Z. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31