Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)
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Die Rektorate der drei Hochschulen der UA Ruhr haben Anfang 2014 vereinbart, dass Prüfungsleistungen, die Studierende an den Nachbaruniversitäten erbringen und die den Wahl- bzw. Wahlpflichtfächern zuzurechnen sind, bei vergleichbarem Kompetenzerwerb ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren anerkannt werden. Die Anerkennung kann sich auf einzelne Veranstaltungen oder Module beziehen. Außerdem werden UA-Studierende ohne bürokratische Hürden an den jeweils anderen Ruhrgebiets-Universitäten zugelassen. Die sonst üblichen Zweithörergebühren fallen nicht an.
UDE
RUB
TUD
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-04