Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anerkennung von Lehramts­prüfungen==
==Anerkennung von Lehramts­prüfungen==


Lehramtsprüfungen ([[1. Staatsexamen|1. Staats­prüfung]] oder [[Master| Master of Education (M. Ed.)]]) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW ([[Vorbereitungsdienst]] oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Deinen Abschluss lässt du bei der Bezirksregierung anerkennen.
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Deinen Abschluss lässt du bei der [[Bezirksregierung]] anerkennen.


Die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]] findest du in dieser [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html Liste] des Schulministeriums <ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [abgerufen am 04. April 2019]</ref>.
Die für dich zuständige Bezirksregierungen findest du in dieser [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/staatliche-schulaemter/adressen-der-schulaemter-nach Liste] des Schulministeriums.


Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.


Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren und dich nach erfolgreicher Anerkennung deiner Leistungen für ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] bewerben bzw. einschreiben.
Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren und dich nach erfolgreicher Anerkennung deiner Leistungen für ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] bewerben bzw. einschreiben.
== Siehe auch ==
*[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennungsverfahren Lehrkräfte (Schulministerium NRW) ]
*[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Abschluesse/Anerkennung/index.html Übersicht Anerkennungsverfahren des Schulministeriums: Ausländische Abschlüsse ]
*[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html Gegenseitige Anerkennung der neuen Lehrerausbildungen - FAQ]
== Verwandte Seiten ==
*[[Anerkennung und Anrechnung]]
==Quellen==
<references/>


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[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
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Version vom 4. Januar 2021, 13:38 Uhr

Anerkennung von Lehramts­prüfungen

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK. Deinen Abschluss lässt du bei der Bezirksregierung anerkennen.

Die für dich zuständige Bezirksregierungen findest du in dieser Liste des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.

Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren und dich nach erfolgreicher Anerkennung deiner Leistungen für ein höheres Fachsemester bewerben bzw. einschreiben.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-06-06