Auslandsaufenthalt im Fach Englisch

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Beratung

Auf der Webseite "Hilfe und Beratung" des Instituts für Anglophone Studien findest du neben den Kontaktdaten der Studienberatung auch die Ansprechpersonen für Auslandsaufenthalte während deines Lehramtsstudiums.

Allgemeine Informationen

Im Fach Englisch ist ein Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von mindestens drei Monaten Pflicht. Dieser wird während des Bachelorstudiums absolviert. Er kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet werden und darf auch während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Der Aufenthalt findet im Rahmen des Moduls "Intermediate Module AE: Auslandserfahrung" statt und ist, je nach Schulform, für das 5. bzw. 6. Semester vorgesehen. Das Modul "Intermediate Module AE: Auslandserfahrung" beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch der Vorbereitungsveranstaltung "Cultural Studies", die 2 SWS sowie 3 CP umfasst. Die Veranstaltung ist in Modulhandbuch und Fachprüfungsordnung als Vorlesung gelistet.

Studierende der Schulformen HRSGe, GyGe und BK, die neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache studieren, müssen den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul Y belegt.[1] Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt, zum freiwilligen Auslandsaufenthalt oder zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt.

Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Englisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Website der Anglistik. Außerdem hat die Anglistik einen Moodle-Infokurs für Auslandsaufenthalte eingerichtet, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Der Moodlekurs enthält z. B. ein allgemeines Infodokument sowie verschiedene FAQ.

Die Anglistik stellt zudem eine Planungshilfe zur Verfügung, die dir einen Überblick gibt, wie du welche Lehrveranstaltung verschieben kannst, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird.

Sprachzeugnis

Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an eine oder einen der Lehrenden im Bereich Sprachpraxis.[2]

Transcript of Records

Falls für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland ein Transcript of Records benötigt wird, sollte dieses vorbereitet und zusammen mit deinem Studienbuch bzw. deinen Scheinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Für das ERASMUS-​Programm unterschreibt Neil Deane das Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.[3]

Auf den folgenden Seiten findest du Vordrucke für das Transcript:

Härtefallantrag und Beurlaubung

Solltest du aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, innerhalb des Moduls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dazu wende dich bitte mit einem formlosen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Den Antrag dafür stellst du beim Studierendensekretariat; das entsprechende Formular findest du auf den Seiten des Einschreibungswesens. Für eine Beurlaubung musst du einen wichtigen Grund dafür nachweisen. Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommst du bei Dr. Torsten Caeners. Bitte bringe dazu eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo du dich aufhalten wirst, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt (Praktikum, Studium, Au Pair etc.).[4]

Quellen

  1. Fußnote 4, Verkündungsblatt, Jg. 14, 10. November 2016, Seite 945, Nr. 165; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2016/vbl_2016_165.pdf
  2. https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#sprachzeugnis [zuletzt besucht am 23. März 2020]
  3. https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#transcript [zuletzt besucht am 23. März 2020]
  4. https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#beurlaubung [zuletzt besucht am 23. März 2020]


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23