Ba-Ma(LABG2016):Fachwechsel

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Auf dieser Seite findest du Informationen zum Fachwechsel oder Schulformwechsel.

Wechsel im Bachelor

Möchtest du während deines Studiums ein Fach oder die Schulform wechseln, prüfst du zunächst, ob es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach bzw. zulassungsbeschränkte Fächer handelt und ob du weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen musst, wie z. B. eine bestandene Eignungsprüfung oder den Nachweis von Sprachkenntnissen.

Ist dein gewünschtes Fach zulassungsbeschränkt bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, musst du dich für einen Studienplatz bewerben, bevor du dich umschreiben kannst.

Beginnst du dein neues Fach oder deine neuen Fächer im 1. Fachsemester, kannst du dich nur zum Wintersemester bewerben. Möchtest du in einem höheren Fachsemester studieren, lässt du zunächst deine schon erbrachten Leistungen anerkennen, bevor du dich für das höhere Fachsemester bewerben und einschreiben kannst. Die Fristen für die Anerkennung sind der 15. Januar (für das Sommersemester) und der 15. Juli (für das Wintersemester).

Das Berufsfeldpraktikum muss wiederholt werden, wenn es in dem Fach absolviert wurde, das abgelegt wird, es aber prinzipiell die Möglichkeit in einem der beiden anderen Fächer gibt, sofern die Prüfungsausschüsse zustimmen. Die Fachstudienberatung kann vorab um eine Einschätzung gebeten werden.

Wechsel im Master

Im Masterstudium setzt du die Fächer des Bachelorstudiums fort, daher ist ein Fach- oder Schulformwechsel während des Masters nicht möglich[1].

Möchtest du zur Einschreibung in den Master die Schulform wechseln, geht dies nur im Einzelfall. Um herauszufinden, ob es für dich möglich ist, prüfe zunächst die Zugangsvoraussetzungen für dein gewünschtes Lehramt im Master in der GPO Master für deine gewünschte Schulform (§1,2(a)). Ist dort dein Bachelorabschluss genannt[2], kannst du dich schriftlich an die Prüfungsausschüsse wenden und deinen Wechselwunsch mitteilen. Dieser wird dann bei der notwendigen Gleichwertigkeitsprüfung mitgeprüft.

Fachwechsel und BAföG

Beziehst du Förderung nach BAföG, lass dich vor einem Fachwechsel zu den Auswirkungen und geltenden Regelungen beraten.

Quellen/Anmerkungen

  1. https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_wechsel.php [Abgerufen am 19. März 2020]
  2. Zulassungsvoraussetzung (gem. GPO, (§1,2(a))) für
    • den Master HRSGe ist der Bachelorabschluss für HRSGe oder GyGe,
    • den Master GyGe oder BK ist der Bachelorabschluss für GyGe oder BK
    Bei diesen Schulformen wäre ein entsprechender Schulformwechsel zum Master nach Einzelprüfung denkbar.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-18