Ba-Ma(LABG2016):Fachwechsel

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Auf dieser Seite findest du Informationen zum Fachwechsel oder Schulformwechsel.

Wechsel im Bachelor

Möchtest du während deines Studiums ein Fach oder die Schulform wechseln, prüfst du zunächst, ob es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach bzw. zulassungsbeschränkte Fächer handelt und ob du weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen musst, wie z. B. eine bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Sport, Kunst oder Musik oder den Nachweis von Sprachkenntnissen.

Ist dein gewünschtes Fach zulassungsbeschränkt bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, musst du dich für einen Studienplatz bewerben, bevor du dich umschreiben kannst. Bei deiner Bewerbung wählst du als 2. Fach den Platzhalter "Fachwechsel" aus.

Beginnst du dein neues Fach oder deine neuen Fächer im 1. Fachsemester, kannst du dich nur zum Wintersemester bewerben. Möchtest du in einem höheren Fachsemester studieren, lässt du zunächst deine schon erbrachten Leistungen anerkennen, bevor du dich für das höhere Fachsemester bewerben und einschreiben kannst. Die Fristen für die Anerkennung sind der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.

Das erfolgreich absolvierte Berufsfeldpraktikum (BFP) kann bei einem Fachwechsel anerkannt werden. Hierzu musst du einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungswesen einreichen.

Beachte, dass du zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits zurückgemeldet sein musst. Die Verbuchung deiner Rückmeldung dauert 3 bis 5 Werktage.

Wechsel im Master

Im Masterstudium setzt du die Fächer des Bachelorstudiums fort, daher ist ein Fach- oder Schulformwechsel während des Masters nicht möglich.

Möchtest du zur Einschreibung in den Master die Schulform wechseln, geht dies nur im Einzelfall. Um herauszufinden, ob es für dich möglich ist, prüfe zunächst die Zugangsvoraussetzungen für dein gewünschtes Lehramt im Master in der GPO Master für deine gewünschte Schulform. Diese findest du in §1,2(a). Ist dort dein Bachelorabschluss genannt, kannst du dich schriftlich an die Prüfungsausschüsse wenden und deinen Wechselwunsch mitteilen. Dieser wird dann bei der notwendigen Gleichwertigkeitsprüfung mitgeprüft.

So wäre beispielsweise ein entsprechender Schulformwechsel zum Master nach Einzelprüfung bei folgenden Schulformen denkbar:

  • Bachelor für HRSGe oder GyGe berechtigt zu Master HRSGe
  • Bachelor für GyGe oder BK berechtigt zu Master GyGe oder BK

Fachwechsel und BAföG

Beziehst du Förderung nach BAföG, lass dich vor einem Fachwechsel zu den Auswirkungen und geltenden Regelungen beraten.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-07-01