Bachelor-Master: Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Februar 2021, 17:04 Uhr

Auf der Seite des ZLB findest du eine Übersicht über alle relevanten Veranstaltungen und Anlaufstellen für Lehramtsstudierende, die coronabedingt Änderungen eingeführt haben. Dort erfährst du auch, an wen du dich bei Problemen mit deinem Auslandsaufenthalt wenden kannst.

Allgemeine Informationen

Pflichtaufenthalte im Ausland

Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungs​gesetz in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.[1]

Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, Sprachkurse, Studienreisen etc. Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d. h. ein Auslandssemester, vor.[2]

Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten:

Freiwillige Auslandsaufenthalte

Im verpflichtenden Eignungs- und Orientierungspraktikum kannst du freiwillig auch an einer Schule im Ausland das Praktikum absolvieren. Mehr Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel zum EOP.

Das verpflichtende Berufsfeldpraktikum kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.

FAQ

Für alle Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ herausgegeben.

Informationen zu Stipendien und Finanzierung

Informationen über verschiedene Stipendien oder die Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes findest du unter den folgenden Links:

Verwandte Seiten

Siehe auch

Quellen

  1. §11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2018;https://bass.schul-welt.de/9767.htm [zuletzt besucht am 20. März 2020]
  2. https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_auslandsaufenthalte.php [zuletzt besucht am 20. März 2020]

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23