Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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==Master an der UDE==
==Master an der UDE==
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]&shy;studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für <BLANK text="LABG 2009">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/</BLANK> und <blank text="LABG 2016">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> des [[ZLB]].
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]&shy;studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für <BLANK text="LABG 2009">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/</BLANK> und <blank text="LABG 2016">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> des [[ZLB]].
==Noten==
===Übergang Master of Education===
Die Noten des [[Bachelor]]&shy;abschlusses sind in folgenden Fällen für den [[Master|Master of Education]] wichtig:
* wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren [[Master|Master of Education]]-&#8203;Studiengänge [[zulassungsbeschränkt]] sind
* falls an unserer Uni nach dem [[SoSe]] 2015 die [[Master]]-&#8203;Studiengänge eine Zulassungs&shy;beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt.
===Berechnung der Examensnote===
Bei der Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst]] wird deine Note aus dem Mittelwert aus Bachelor- und Master&shy;prüfung berechnet oder deine Gesamtnote der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] zu Grunde gelegt<ref>https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407564 [§43 OVP, zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>. Hast du mehrere Bachelor&shy;prüfungen, Staats&shy;prüfungen oder andere Hochschul&shy;abschluss&shy;prüfungen abgelegt oder wurden andere Prüfungen als gleichwertig anerkannt, kannst du in den <blank text="Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungs&shy;dienst ">https://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf</blank> der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Informationen zur Berechnung deiner Note nachlesen.
Die so berechnete Examens&shy;note wird automatisiert an das Lehrer&shy;einstellungsportal [[LEO]] übermittelt und bei deiner [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Einstellung in den Schuldienst]] erneut berücksichtigt<ref>http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>.
===Vorbereitungsdienst===
Die Noten des [[Bachelor]]&shy;abschlusses und des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur dann, wenn das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber&shy;überhangs einem Zulassungs&shy;verfahren unterworfen werden (s. u.). Das bedeutet, die Noten sind nur dann relevant, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber. Ob ein Zulassungs&shy;verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs&shy;schluss durch das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf [[SEVON]] veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs&shy;verfahren betroffen sind, schriftlich informiert<ref>[SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>.
Falls es einen Bewerber&shy;überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs&shy;plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs&shy;verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt<ref>[Einstellung in den Vorbereitungs&shy;dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber&shy;innen und Bewerber, Stand: August 2018] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2018_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>:
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem [[Fächer|Fach]], in dem nach den Feststellungen des für [[Schule]] zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]])
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
*bis zu 5 von 100 für Härtefälle
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber&shy;überhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.
Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote relevant; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus den Leistungen des VD<ref>[§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>.
===Einstellung in den öffentlichen Schul&shy;dienst===
Bei deiner Bewerbung um eine Planstelle nach dem Vorbereitungsdienst werden für die Ordnungsgruppe die Noten deiner Studienabschlüsse (diese Note entspricht dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung<ref>[§ 6 Abs.2 Ziffer 2 LABG 2016] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>) und deiner Staatsprüfung gemittelt, um (neben weiteren Kriterien) in die Ordnungsgruppenberechung  einzugehen.
Für die Bewerbung und [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst|Einstellung]] in den [[Schule]]n werden die Ordnungs- und Rang&shy;gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank> folgendermaßen errechnen:
{{Zitat
|Text= „Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“
|Quelle=Quelle: <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung, S.9"> https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank>
}}
{{Hinweis|Farbe=success|Text= Weitere Informationen erteilt dir die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]].
Im Portal [[LEO|Lehrereinstellung Online.NRW (LEO)]] findest du eine Liste mit <blank text="Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lehrer&shy;einstellungs&shy;büros">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Kontakt_Lehrereinstellungsbueros.html</blank>.}}
==Quellen==
<references />


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 7. November 2019, 16:43 Uhr


Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren.

Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (drei Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelor­studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Master an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Master­studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-30