Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bachelor/Master studieren==
==Bachelor/Master studieren==
Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW ([[LABG]] 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die Regelstudienzeit des [[BA]] beträgt 6 [[Semester]] (3 Jahre), die des [[MA]], genauer gesagt Master of Education, 4 [[Semester]] (2 Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt 10 [[Semester]] (5 Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter [[Studienstruktur]].
Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW ([[LABG 2009]]) neu strukturiert. Seit dem [[WiSe]] 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die [[Regelstudienzeit]] des [[BA]] beträgt 6 [[Semester]] (3 Jahre), die des [[MA]], genauer gesagt Master of Education, 4 [[Semester]] (2 Jahre). Die [[Regelstudienzeit]] beträgt für alle Lehrämter insgesamt 10 [[Semester]] (5 Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter [[Studienstruktur]].


==Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE==
==Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE==
Mit Aufnahme des Studienbetriebs in den Bachelorstudiengängen der gestuften Lehrerbildung zum WiSe 2011/12 werden die grundständigen Studiengänge nach [[LPO 2003]] eingestellt: siehe [[Auslaufregelung LPO 2003]].
Mit Aufnahme des Studienbetriebs in den [[Bachelor]]studiengängen der gestuften Lehrerbildung zum [[WiSe]] 2011/12 werden die grundständigen Studiengänge nach [[LPO 2003]] eingestellt: siehe [[Auslaufregelung LPO 2003]].
* Der Umstellungsprozess wird vom [[Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)]] federführend begleitet und koordiniert.  
* Der Umstellungsprozess wird vom [[Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)]] federführend begleitet und koordiniert.  
* Die [[Akkreditierung]] der Lehramtsausbildung an der [[UDE]] erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Clusterakkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
* Die [[Akkreditierung]] der Lehramtsausbildung an der [[UDE]] erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Clusterakkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
* Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe [[Erweiterungsfach]].
* Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe [[Erweiterungsfach]].


==Bachelor an der UDE==
==Bachelor an der UDE==
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Bachelor]]studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des ZLB.
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Bachelor]]studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]].


==Master an der UDE==
==Master an der UDE==
Seit dem [[Wintersemester]] 2014/15 ist das Studium zum [[Master|Master of Education]] möglich.
Seit dem [[Wintersemester]] 2014/15 ist das Studium zum [[Master|Master of Education]] möglich.


[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des ZLB.
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]].


==Noten==
==Noten==
Falls es einen Bewerberüberhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungsplätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:  
Falls es einen Bewerberüberhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungsplätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:  
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für [[Schule]] zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]])
*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]])
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
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*Die Noten des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur, wenn das [[Ministerium für Schule und Weiterbildung]] Unterrichtsfächer festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.  
*Die Noten des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur, wenn das [[Ministerium für Schule und Weiterbildung]] Unterrichtsfächer festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.  
:Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</blank> veröffentlicht.
:Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</blank> veröffentlicht.
*Für die Bewerbung und Einstellung in den '''Schulen''' werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den [[Master|Master of Education]] sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] zum Ende des [[Vorbereitungsdienst]]es errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).
*Für die Bewerbung und Einstellung in den '''[[Schule]]n''' werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den [[Master|Master of Education]] sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] zum Ende des [[Vorbereitungsdienst]]es errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).


==Siehe auch==
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* [[Übergangsregelung]]
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Version vom 8. März 2016, 14:43 Uhr


Bachelor/Master studieren

Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die Regelstudienzeit des BA beträgt 6 Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, 4 Semester (2 Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt 10 Semester (5 Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE

Mit Aufnahme des Studienbetriebs in den Bachelorstudiengängen der gestuften Lehrerbildung zum WiSe 2011/12 werden die grundständigen Studiengänge nach LPO 2003 eingestellt: siehe Auslaufregelung LPO 2003.

  • Der Umstellungsprozess wird vom Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) federführend begleitet und koordiniert.
  • Die Akkreditierung der Lehramtsausbildung an der UDE erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Clusterakkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
  • Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe Erweiterungsfach.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Master an der UDE

Seit dem Wintersemester 2014/15 ist das Studium zum Master of Education möglich.

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Masterstudiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Noten

Falls es einen Bewerberüberhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungsplätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.

Bachelor

Die Noten des Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt

Master

Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht.
  • Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den Master of Education sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die Staatsprüfung zum Ende des Vorbereitungsdienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-30