Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
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* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/index.html</BLANK> findest du eine Zusammen&shy;stellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]].
* <BLANK Text="Hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium/index.html</BLANK> findest du eine Zusammen&shy;stellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]].
* Auf der Seite des [[ABZ]] findest du ebenfalls eine Zusammen&shy;stellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in <blank text="FAQ Bachelor Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_studienvoraussetzungen.php</blank> und <blank text="FAQ Master Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_studienvoraussetzungen.php</blank>.
* Auf der Seite des [[ABZ]] findest du ebenfalls eine Zusammen&shy;stellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in <blank text="FAQ Bachelor Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_studienvoraussetzungen.php</blank> und <blank text="FAQ Master Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_studienvoraussetzungen.php</blank>.



Version vom 10. Oktober 2017, 14:35 Uhr


Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren.

Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelor­studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Master an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Master­studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Noten

Falls es einen Bewerber­überhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungs­plätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber­überhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.

Bachelor

Die Noten des Bachelor­abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt

Master

Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungs­termin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungs­termin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht.
  • Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den Master of Education sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die Staatsprüfung zum Ende des Vorbereitungsdienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-05-01