Bachelor-Master: Höheres Fachsemester: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. November 2022, 13:06 Uhr

Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen, beispielsweise an einer anderen Hochschule, erbracht hast und dich an der Universität Duisburg-Essen (UDE) für ein höheres Fachsemester einschreiben möchtest, ist dies möglich, wenn die bereits erbrachten Studienleistungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss anerkannt werden. Ob du die Studienleistungen im gleichen oder in einem anderen Studiengang bzw. im Ausland erbracht hast, ist dabei nicht wichtig.

Für die Bewerbung/Einschreibung in ein höheres Fachsemester gehst du folgendermaßen vor:

Bewerbung/Einschreibung

  1. Du lässt deine Studien-und Prüfungsleistungen fristgerecht, also bis zum 15. Juli für das Wintersemester oder bis zum 15. Januar für das Sommersemester, anerkennen: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
  2. Nach Prüfung der Anträge auf Anerkennung bekommst du einen Einstufungsbescheid, in welchem die Höhe des Fachsemesters festgelegt wird.
  3. Du prüfst, ob für die Fächer, für die du dich bewerben möchtest, auch im höheren Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung (NC) besteht oder ob sie zulassungsfrei (F) sind: Übersicht: Studiengänge mit Lehramtsoption.
  4. Ist mindestens eines deiner Fächer auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt, musst du dich während der Bewerbungsfristen, also bis zum 15. September (Wintersemester) bzw. 15. März (Sommersemester), für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben: Bewerbung für ein höheres Fachsemester. Wenn du einen Studienplatz bekommst, kannst du dich zum Einschreibetermin (siehe Zulassungsbescheid) einschreiben.
  5. Sind beide Fächer zulassungsfrei, kannst du dich während der Einschreibungsfristen einschreiben: Einschreibung.


Zum Wintersemester kannst du dich für die ungeraden Fachsemester (Bachelor) 1, 3 und 5 bewerben. Zum Sommersemester für die geraden Fachsemester 2, 4 und 6. Wurdest du in ein gerades, also ein Sommersemester eingestuft, kannst du dich auch für das davor liegende Wintersemester bewerben, denn das Einschreibungswesen stuft dich bis zu ein Semester herunter. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. In jedem Fall bleiben dir deine bereits anerkannten Leistungen erhalten.

Wichtig: bei einer Bewerbung zum Wintersemester ist es sinnvoll, wenn du dich bis zum 15. Juli zusätzlich auf einen Studienplatz im 1. Fachsemester bewirbst, um deine Chancen auf eine Studienplatzvergabe zu erhöhen.

Informationen und FAQ

Auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du weiterführende Informationen und FAQ zum Thema höheres Fachsemester:

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-06-30