Bachelor-Master:Mündliche Ergänzungsprüfung

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Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur oder Hausarbeit, haben Studierende in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.

Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekannt­gabe der Klausur- oder Hausarbeits­ergebnisse beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungs­ausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Ergänzungs­prüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.

Hast du Fragen zur (Möglichkeit einer) mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, kannst du dich an die Studienfachberatung wenden.

Für die nachfolgenden Fächer werden mündliche Ergänzungs­prüfungen angeboten:

Bachelor

Master


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-29