Bachelor-Master: Masterarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Prüfer- und Themenwahl ==
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:Essen: Gebäudeeingang T01
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:Duisburg: Gebäude LG
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* Du kannst deine Masterarbeit auch in die [[Terminbriefkästen]] werfen.
* Abgabe in dreifacher Form, gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (siehe GPO §20(9))<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>
* Abgabe in dreifacher Form, gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (siehe GPO §20(9))<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>
* Eigenständigkeitserklärung, in der auch enthalten ist, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde, wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt
* Eigenständigkeitserklärung, in der auch enthalten ist, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde, wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt
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Ebenso können dir [[Wissenschaftliche Suchmaschinen]] die Recherche erleichtern.
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== Masterbegleitmodul ==  
== Masterbegleitmodul ==  

Version vom 26. November 2019, 15:36 Uhr

!! Achtung !!
Die Masterarbeit sollte bestenfalls für den

  • Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
  • Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar

abgegeben werden.[1]

Das gilt allerdings nur, wenn es keine Zulassungsbeschränkung für deine Fächer gibt. Wenn du deine Dozentin oder deinen Dozenten also rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden, dass du dein Zeugnis noch fristgerecht zum Vorbereitungsdienst nachreichen kannst.

Jedoch kann es auch in Ausnahmefällen zu Verzögerungen seitens der Prüferinnen und Prüfer kommen, wenn diese eine Fristverlängerung beantragen.

Die Masterarbeit, auch Master-Thesis, ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende des Master-Studiums.

Die Masterarbeit wird durch das Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ im Umfang von 9 Credits begleitet. Jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften führt eine Begleitveranstaltung im Umfang von 3 Credits durch. (siehe GPO §20(2)[2])

Die Masterarbeit kann in begründeten Fällen in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung der jeweils individuellen Leistung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Die Arbeit kann sowohl in den Bildungswissenschaften (hier auch im Bereich Deutsch als Zweitsprache) [3], als auch in einem der studierten Unterrichtsfächer geschrieben werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der studierten Unterrichtsfächer unterscheiden sich von den Voraussetzungen der Bildungswissenschaften.

Unterrichtsfächer

Bildungswissenschaften

Siehe bspw. FPO BiWi Gy/Ge §5(7)[4]

  • Voraussetzungen wie Unterrichtsfächer

und

Prüfer- und Themenwahl

Das Thema wird von einem oder einer Hochschullehrenden oder -dozierenden gestellt. Dieser oder diese muss mindestens promoviert, habilitiert oder Privatdozent bzw. -dozentin des gewählten Studienfaches sein und in die Lehramts­ausbildung eingebunden, das heißt Lehr­veranstaltungen durchgeführt haben. (vgl. GPO §20(5) & (13))[5]. Einige Fächer haben zusätzlich Listen mit Prüferinnen und Prüfer veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen.

Anmeldung

Die Anmeldung  erfolgt über das zentrale Prüfungswesen. Hierfür gibt es keine Anmeldefristen, ihr könnt euch also jederzeit für die Masterarbeit anmelden.

Im Prüfungswesen erhaltet ihr das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Dieses ist nur in Papierform erhältlich.

Dieses reicht ihr nach Ausfüllen der Angaben zu Punkt A zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ im Bereich Prüfungswesen V15 R00 wieder ein. Im Folgenden bekommt ihr Bescheid, ob ihr zugelassen seid oder nicht. Wenn ihr zugelassen seid, muss von eurer Betreuerin oder eurem Betreuer der Punkt C des Formulars ausgefüllt werden. Danach geht der Antrag an die zuständige Person aus dem Prüfungsausschuss (für die Bildungswissenschaften ist dies zum Beispiel Frau Schormann in S06 S06 B87). Von da aus wird es nach Prüfung an das zentrale Prüfungswesen zurückgeschickt und ihr seid offiziell angemeldet. Ihr findet euer Thema und offizielles Abgabedatum jetzt online bei euren anderen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.

Bearbeitungszeit

  • 15 Wochen
  • Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um bis zu acht Wochen verlängert werden. Dafür muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens eine Woche vor Abgabe ein begründeter schriftlicher Antrag vorliegen (vgl. §20 (6)).[6][7]

Abgabe

Essen: V15 R00 G16
Duisburg: SG 032
Essen: Gebäudeeingang T01
Duisburg: Gebäude LG
  • Du kannst deine Masterarbeit auch in die Terminbriefkästen werfen.
  • Abgabe in dreifacher Form, gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (siehe GPO §20(9))[9]
  • Eigenständigkeitserklärung, in der auch enthalten ist, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde, wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt

Achtung: Bei jeder abgegebener Form muss eine digitale Kopie beigelegt werden!

Hilfen

Die Schreibwerkstatt der UDE bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben, aber auch eine persönliche Beratung an. Außerdem gibt es ein Sprachtelefon, bei dem man zu allen Problemen während des Schreibprozesses seine Fragen telefonisch stellen kann. Der Schreibtrainer ist ein Online-Trainingsprogramm für das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten.

Ebenso können dir Wissenschaftliche Suchmaschinen die Recherche erleichtern.

Masterbegleitmodul

  • Das Begleitmodul zur Masterarbeit Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln umfasst 9 CP. Hierzu bietet jedes Studienfach (Unterrichtsfächer + Bildungswissenschaften) eine Veranstaltung zu jeweils 3 CP an.
  • Das Modul schließt dann mit einer Prüfung in dem Studienfach, in dem die Masterarbeit geschrieben wird, ab. Also muss diese Prüfung auch nur für dieses Studienfach angemeldet werden.
  • Eine im Begleitmodul erbrachte Prüfungsleistung kann auch noch angerechnet werden, wenn die Masterarbeit nicht abgegeben oder nicht bestanden wird. Umgekehrt gilt auch, dass die Masterarbeit bestanden werden kann, aber das Begleitmodul nicht. Während das Begleitmodul zweimal wiederholt werden kann, kann die Masterarbeit nur einmal wiederholt werden.

Verwandte Seiten

Siehe auch

Quellen

  1. Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 1. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 1. November Mitte Oktober. Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel 6 Wochen (GPO §20 (15)). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa 3 Wochen um euer Zeugnis auszustellen. Plant am besten noch 1 weitere Woche Puffer ein. [GPO hier: (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)]
  2. Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)
  3. https://www.uni-due.de/daz-daf/dazmodul-master-masterarbeiten.php [zuletzt besucht am 23.1.18]
  4. FPO BiWi Gy/Ge §5(7);(Verkündungsblatt Jg. 12, 2014 S. 925 / Nr. 108) geändert durch zweite Änderungsordnung vom 19. Oktober 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 939 / Nr. 172)
  5. Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)
  6. gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2009)  vom 06.12.2011
  7. gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2016)  vom 30.09.2016
  8. Bereich Prüfungswesen - Aktuelle Mitteilungen WS 13/14; https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php [zuletzt besucht am 23.1.18]
  9. Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-30