Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung: Unterschied zwischen den Versionen

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* <blank text="Allgemeines zur Barrierefreiheit">http://www.uni-due.de/inklusionsportal/barrierefreiheit.shtml</blank>
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* <blank text="Beratung des Studierenden&shy;werks: Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung">https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-behinderung/</blank>


==Verwandte Seiten==
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*Interessengemeinschaft [[Behinderte und chronisch kranke Studierende]] der [[UDE]]
*Interessengemeinschaft [[Behinderte und chronisch kranke Studierende]] der [[UDE]]
*[[Studierende in besonderen Situationen]]
*[[Studierende in besonderen Situationen]]
*[[Studierendenwerk]]


==Quellen==
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Version vom 31. Oktober 2018, 14:30 Uhr


Die Beratungsstelle  zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung ist eine Einrichtung im Akademischen Beratungs-Zentrum (ABZ) im Zuständigkeitsbereich des Prorektorats für Diversity Management. Um die Grundsätze der Heterogenität und der Inklusion an der UDE zu realisieren, steht hier eine hauptamtlich Beauftragte für Behinderung im Studium als Ansprechpartnerin für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Verfügung.

Die Beauftragte ist für die Information und Beratung behinderter und chronisch erkrankter junger Menschen zuständig und bietet dabei wichtige Hilfen bei der Überwindung von Barrieren auf dem Weg zum und durch das Studium. Allgemein ist die Beratung auch offen für alle Personen, die zu behinderungs- und krankheits­spezifischen Fragestellungen im Bereich Studium Unterstützung benötigen.

Themen der Beratung sind zum Beispiel:

  • Härtefallanträge (Stiftung für Hochschulzulassung und Hochschule)
  • Modifikation von Studien- und Prüfungsbedingungen
  • Studienverlaufsplanung
  • Realisierung von Nachteilsausgleichen

Persönliche Beratungszeiten

Persönliche Beratungstermine können über (abz.handicap​@uni-due.de) vereinbart werden.

Offene Sprechstunde

  • Campus Essen:
Di von 10:00-12:00 Uhr
Universitätsstr. 2, 45141 Essen
T02 S00 L22
  • Campus Duisburg:
Mo von 14:00-16:00 Uhr
Geibelstraße 41, 47057 Duisburg
Raum SG 091

Anliegen oder Fragen können auch über das Kontaktformular  angegeben werden.

Materialien der Beratungsstelle

Auf dieser Seite  findest du Informationsmaterialien der Beratungsstelle, wie z.B den Beratungsflyer  und andere Merkblätter.

Nachteilsausgleiche und Härtefallregelungen

Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen. So kannst du z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­platz deine Zulassungs­chancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnitts­note oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von Härtefall­regelungen Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteils­ausgleiche bei der Eignungsprüfung im Fach Sport. Während deines Studiums kannst du dich an deine Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater und die Beratungsstelle zur Inklusion wenden, um dich zu individuellen Nachteils­ausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu beantragen[1].

Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen  vor, während und nach deinem Studium:

Im Artikel Studierende wissen zu wenig über Nachteilsausgleiche  vom 29. Oktober 2018 geben die Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW Tipps fürs Lehramtsstudium für Menschen mit Behinderung.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen


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Dieser Artikel ist gültig bis 2018-11-30