Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung nach [[OBAS]] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung | {{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung nach [[OBAS]] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.}} | ||
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Version vom 22. Februar 2021, 14:39 Uhr
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.
Allgemeines
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du in der Informationsbroschüre.
Beratung
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-12