Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(31 dazwischenliegende Versionen von 14 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Eine [[Beurlaubung]] ersetzt die [[Rückmeldung]] und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen  nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann.  
{{Teaser|Text=Möchtest du dein Studium unterbrechen, kannst du dich beurlauben lassen. Eine Beurlaubung gilt jeweils nur für ein Semester und muss bei der Beantragung begründet werden. Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Begründung eine Beurlaubung möglich ist, kannst du auf den Seiten des [[Einschreibungswesen|Einschreibungswesens]] unter [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml Beurlaubung] nachlesen.
}}


Mögliche Gründe:
Eine Beurlaubung musst du innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] im Einschreibungswesen beantragen. Aktuelle [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldungsfristen.php Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen] findest du auf der  Seite des Einschreibungswesens. Den [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml Antrag] findest du beim Einschreibungswesen. Eine Rückmeldung kannst du bis [[Termine|Vorlesungsbeginn]] noch in eine Beurlaubung ändern und eine bestehende Beurlaubung bis [[Termine|Vorlesungsende]] in eine Rückmeldung, indem du den kompletten [[Semesterbeitrag]] zahlst. Während des 1. Fachsemesters kannst du dich nicht beurlauben lassen.
*Ableistung des Grundwehrdienstes, Zivildienstes bzw. eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (eine entsprechende Bestätigung ist beizufügen)
*Krankheit (durch Attest ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium im beantragten Semester nicht möglich ist)
*Forschungsvorhaben (eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen)
*Auslandsstudium (eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule über die Aufnahme ist erforderlich)
*Kindererziehung (die Geburtsurkunde ist vorzulegen)
*Übernahme des Amtes einer Prodekanin oder eines Prodekans


Während eines Urlaubssemesters habst Du weiterhin den Status eines Studierenden, ABER es können keine Prüfungsleistungen erbracht werden und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit.
Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin Studierendenstatus, aber
 
* du kannst keine Prüfungen ablegen, es sei denn du bist wegen Kindererziehung oder Pflege Angehöriger beurlaubt.
Die Beurlaubung muss innerhalb der [[Rückmeldefrist]] beantragt werden. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung bzw. umgekehrt muss vor Vorlesungsbeginn beantragt werden. Eine Beurlaubung im 1. Fachsemester ist nicht zulässig. Den Antrag auf Beurlaubung können Sie als <BLANK text="pdf-Dokument"> http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/beurlaubungsantrag.pdf/</BLANK>  herunterladen. Zusätzlich liegt der Antrag im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen aus.
* dein Semesterticket ist während eines Urlaubssemesters nicht gültig.  
 
 
==Weitere Informationen==
*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</BLANK>.


Hast du Fragen zur Beurlaubung, schau in die [https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php FAQ zur Beurlaubung] oder lass dich vom [[Einschreibungswesen]] beraten.
{{Fluid}}
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
{{Gültigkeit|Datum=2024-09-02}}

Aktuelle Version vom 7. März 2024, 15:35 Uhr

Möchtest du dein Studium unterbrechen, kannst du dich beurlauben lassen. Eine Beurlaubung gilt jeweils nur für ein Semester und muss bei der Beantragung begründet werden. Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Begründung eine Beurlaubung möglich ist, kannst du auf den Seiten des Einschreibungswesens unter Beurlaubung nachlesen.

Eine Beurlaubung musst du innerhalb der Rückmeldefrist im Einschreibungswesen beantragen. Aktuelle Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen findest du auf der Seite des Einschreibungswesens. Den Antrag findest du beim Einschreibungswesen. Eine Rückmeldung kannst du bis Vorlesungsbeginn noch in eine Beurlaubung ändern und eine bestehende Beurlaubung bis Vorlesungsende in eine Rückmeldung, indem du den kompletten Semesterbeitrag zahlst. Während des 1. Fachsemesters kannst du dich nicht beurlauben lassen.

Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin Studierendenstatus, aber

  • du kannst keine Prüfungen ablegen, es sei denn du bist wegen Kindererziehung oder Pflege Angehöriger beurlaubt.
  • dein Semesterticket ist während eines Urlaubssemesters nicht gültig.

Hast du Fragen zur Beurlaubung, schau in die FAQ zur Beurlaubung oder lass dich vom Einschreibungswesen beraten. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-09-02