Bezirksregierungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Bezirksregierungen]] NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die [[Referendariat|Zweite Ausbildungsphase]] von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium mit dem Abschluss des [[Erstes Staatsexamen|Ersten Staatsexamens]] für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-
Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die [[Referendariat|Zweite Ausbildungsphase]] von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium mit dem Abschluss des [[Erstes Staatsexamen|Ersten Staatsexamens]] für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-
Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)]]
Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)]]
an eine der fünf Bezirksregierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungsfristen und Verfahrensregelungen.
an eine der fünf Bezirksregierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungsfristen und Verfahrensregelungen.
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Version vom 1. Dezember 2014, 12:40 Uhr

Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die Zweite Ausbildungsphase von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium mit dem Abschluss des Ersten Staatsexamens für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education- Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) an eine der fünf Bezirksregierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungsfristen und Verfahrensregelungen.

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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-04