Dekanate: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf Grundordnung der UDE]
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Version vom 30. März 2020, 11:17 Uhr

Auf der Homepage der UDE werden zu den verschiedenen Fakultäten die Dekanate aufgelistet.

Dekan*in

Jede Dekan*in leitet einen Fachbereich bzw. eine Fakultät einer Hochschule. Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in bilden gemeinsam das Dekanat. Von den Mitglieder*innen des Dekanats vertritt Dekan*in den Fachbereich/die Fakultät innerhalb der Universität. Sie bzw. er ist Vorsitzende*r des Fachbereichsrats bzw. Fakultätsrats.

Dekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Prodekan*in

Jede Prodekan*in ist die Stellvertreter*in der Dekan*in. Sie oder er wird von der Dekan*in vorgeschlagen und vom Fakultätsrat gewählt.

Prodekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Studiendekan*in

Jede Studiendekan*in wird auf Vorschlag der Fachschaftsvertretung vom Fakultätsrat gewählt. Sie oder er ist Ansprechpartner*in für organisatorische, klausurtechnische und praktische Probleme, die während des Studiums auftauchen.

Studiendekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professor*innen , Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-​wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Professor*innen und neue Studienordnungen.

Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:

  • acht Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
  • je zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen
  • drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder*innen aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter*innen der anderen Gruppen zwei Jahre.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder*innen des Fakultätsrates sind dagegen die Mitglieder*innen des Dekanats.

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-06-15 Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-25