Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Exmatrikulation kannst du beantragen, wenn du<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>
Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum [[Termine|Semesterende]], also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, beantragen oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Unter welchen Umständen dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Website des Einschreibungswesens] erklärt.
*dein Studium abgeschlossen hast (Zeugnis vorlegen).  
*dein Studium aufgibst oder unterbrichst.
*die Uni wechselst.
*Wehr-/Zivildienst ableistest (Bestätigung vorlegen).
*die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hast.
*sonstige Gründe hast.


Eine Exmatrikulation [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf beantragst] du im [[Einschreibungswesen]].  
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ zum Thema Exmatrikulation].


Die Exmatrikulation wird entweder zum [[Termine|Semesterende]], also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, wirksam oder du beantragst die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese kannst du auch über [[HISinOne]] ausdrucken<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>. Unter welchen Umständen der [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Website des Einschreibungswesens] erklärt.
Bitte beachte:
* Hast du dich nach der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum [[Termine|Semesterende]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung oder dein Studium endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest<ref>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>. Vor der Exmatrikulation wirst du vom Einschreibungswesen informiert.
* Du kannst dich nicht rückwirkend exmatrikulieren<ref>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>.
* Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ zum Thema Exmatrikulation] des [[ABZ]].
===Quellen===
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Version vom 22. März 2021, 14:03 Uhr

Du hast dein Studium abgeschlossen, wechselst die Uni oder musst dein Studium unterbrechen, dann kannst du deine Exmatrikulation im Einschreibungswesen beantragen. Nach einer Exmatrikulation bist du nicht länger Studierene*r an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, beantragen oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Unter welchen Umständen dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Website des Einschreibungswesens erklärt.

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ zum Thema Exmatrikulation.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-29