Exmatrikulation

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Du hast dein Studium abgeschlossen, wechselst die Uni oder musst dein Studium unterbrechen, dann kannst du deine Exmatrikulation im Einschreibungswesen beantragen. Nach einer Exmatrikulation bist du nicht länger Studierene*r an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, beantragen oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Unter welchen Umständen dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Website des Einschreibungswesens erklärt.

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ zum Thema Exmatrikulation.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-29