FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016): Unterschied zwischen den Versionen

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Frage 6:Wie ist das [[Praxissemester]] aufgebaut?|Text=
Frage 6: Wie ist das [[Praxissemester]] aufgebaut?|Text=
Der  <blank text="Flyer">https://zlb.uni-due.de/documents/Flyer_Praxissemester_2017-  09-12.pdf</blank> Praxissemester gibt Informationen darüber.   
Der  <blank text="Flyer">https://zlb.uni-due.de/documents/Flyer_Praxissemester_2017-  09-12.pdf</blank> Praxissemester gibt Informationen darüber.   
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Frage 7:Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text=
Frage 7: Gibt es einen Leitfaden zum [[Praxissemester]]?|Text=
Ja, auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB):  
Ja, auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB):  


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Frage 9:Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis  und wofür brauche ich es?|Text=
Frage 9: Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis  und wofür brauche ich es?|Text=
Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres [[Praxissemester]]s erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule und einem [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] (ZfsL). Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde,  ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das dich betreuende ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt.  
Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres [[Praxissemester]]s erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule und einem [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] (ZfsL). Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde,  ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das dich betreuende ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt.  


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Frage 10:Ist es möglich das erweiterte Führungszeugnis nachzureichen?|Text=
Frage 10: Ist es möglich das erweiterte Führungszeugnis nachzureichen?|Text=
Liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule deinem zuständigen [[Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung]] ([[ZfsL]]) nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des [[Praxissemester]], nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des [[Praxissemester]] als nicht bestanden.
Liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule deinem zuständigen [[Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung]] ([[ZfsL]]) nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des [[Praxissemester]], nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des [[Praxissemester]] als nicht bestanden.
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Frage 11:Wie oft kann der schulpraktische Teil des Praxissemesters wiederholtwerden ?|Text=
Frage 11 :Wie oft kann der schulpraktische Teil des [[Praxissemester]]s wiederholt werden?|Text=
Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Bei zweimaligen Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein [[Lehramtsstudium]] fortzusetzen.
Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein [[Lehramtsstudium]] fortzusetzen.
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Frage 12:Wie bin ich während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester]] versichert?|Text=
Frage 12: Wie bin ich während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester]] versichert?|Text=
Für die Studierenden besteht im schulpraktischen Teil des [[Praxissemester]]s gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des §2 des SGB VII.
Für die Studierenden besteht im schulpraktischen Teil des [[Praxissemester]]s gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des §2 des SGB VII.
Für Schäden, die Studierende während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester]]s verursachen, haften diese selber.
Für Schäden, die Studierende während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester]]s verursachen, haften diese selber.
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Frage 13:Muss ich das [[Praxissemester]] dokumentieren?|Text=
Frage 13: Muss ich das [[Praxissemester]] dokumentieren?|Text=
Ja, alle Praxisphasen werden schriftlich im landesweiten [[Portfolio]] Praxiselemente festgehalten.
Ja, alle Praxisphasen werden schriftlich im landesweiten [[Portfolio]] Praxiselemente festgehalten.
Informationen zur [[Portfolio]]arbeit im [[Praxissemester]] findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden?id=29</blank>.
Informationen zur [[Portfolio]]arbeit im [[Praxissemester]] findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden?id=29</blank>.
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Frage 14:Was bedeutet die Abkürzung BPG?|Text=
Frage 14: Was bedeutet die Abkürzung BPG?|Text=
Die Abkürzung steht für das Bilanz- und Perspektivgespräch.
Die Abkürzung steht für das Bilanz- und Perspektivgespräch.
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Frage 15:Was ist das Bilanz- und Perspektivgespräch?|Text=
Frage 15: Was ist das Bilanz- und Perspektivgespräch?|Text=
Gegen Ende der Praxisphase findet das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) statt. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilderin oder eines Seminarausbilders sowie einer schulischen Vertreterin oder eines schulischen Vertreters stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Zur Vorbereitung dient dir dein [[Portfolio]] Praxiselemente.  
Gegen Ende der Praxisphase findet das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) statt. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilderin oder eines Seminarausbilders sowie einer schulischen Vertreterin oder eines schulischen Vertreters stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Zur Vorbereitung dient dir dein [[Portfolio]] Praxiselemente.  
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Frage 16:An wen wende ich mich bei Fragen zur Organisation des Praxissemesters und zur Anmeldung zum schulischen Teil des Praxissemesters?|Text=
Frage 16: An wen wende ich mich bei Fragen zur Organisation und zur Anmeldung zum schulischen Teil des [[Praxissemester]]s?|Text=
Mit solchen Fragen zum [[Praxissemester]] konsulitiere diesen <blank text="Link">https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> oder wende dich an das Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] im [[Zentrum für Lehrerbildung]] (ZLB):{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero}}
Mit solchen Fragen zum [[Praxissemester]] konsulitiere diesen <blank text="Link">https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> oder wende dich an das Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] im [[Zentrum für Lehrerbildung]] (ZLB):{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero}}
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Frage 17:Wer ist in der Schule mein Ansprechpartner?|Text=
Frage 17: Wer ist in der Schule mein Ansprechpartner?|Text=
Du wirst an deiner Praktikumsschule dem/der zuständigen Ausbildungsbeauftragten zugewiesen. Darüber hinaus wirst du von Mentorinnen und Mentoren in deinen Fächern betreut und beraten.
Du wirst an deiner Praktikumsschule dem/der zuständigen Ausbildungsbeauftragten zugewiesen. Darüber hinaus wirst du von Mentorinnen und Mentoren in deinen Fächern betreut und beraten.
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Frage 18: Wo finde ich die Praxissemesterordnung?|Text=
Frage 18: Wo finde ich die Praxissemesterordnung?|Text=
Die Praxissemesterordnung findest du im Leitfaden [[Praxissemester]] auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB):{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden}}
Die Praxissemesterordnung findest du im Leitfaden [[Praxissemester]] auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB):{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden}}
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===Nicht-Antritt und andere Probleme===
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Frage 19: Ist es möglich, sich vom [[Praxissemester]] abzumelden?|Text=
Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das [[Praxissemester]] nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe, abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das [[Praxissemester]] als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert.
Link: {{Zitat|Quelle=https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf ( Seite 2, §3)}}
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Frage 20: Was passiert, wenn ich das [[Praxissemester]] nicht antrete oder abbreche?|Text=
Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das [[Praxissemester]] nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das [[Praxissemester]] als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert.
Link: {{Zitat|Quelle=https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf ( Seite 2, §3)}}
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Frage 21: Was sind die so genannten schwerwiegenden Gründe, die eine Absage bzw. Nichtantreten des [[Praxissemester]]s rechtfertigen?|Text=
Schwerwiegende Gründe können z.B. eine plötzlich aufgetretene schwere Erkrankung, ein Unfall  oder ein Krankenhausaufenthalt sein. Die Erbringung von Studienleistungen außerhalb des Praxissemesters gilt nicht als schwerwiegender Grund.
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Frage 22: Was bedeutet der Begriff Härtefallregelung?|Text=
Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen (z.B. Betreuung minderjähriger Kinder, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Schwangerschaft, Schwerbehinderung/ Gleichstellung)  kannst du, bezogen auf das Platzvergabeverfahren im [[Praxissemester]], einen formlosen Antrag auf Zuweisung zur ersten Wunschschule im [[Zentrum für Lehrerbildung]] ([[ZLB]]), Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] stellen.
Link:{{Zitat|Quelle=https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=2}}
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Frage 23: Ist es möglich, seinen zugewiesenen Platz  zu tauschen?|Text=
Dies ist bei gleichem Lehramt und identischer Fächerkombination nach persönlicher Vorsprache beider Tauschpartner im Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] im [[Zentrum für Lehrerbildung]] ([[ZLB]]) möglich, solange der schulische Teil des Praxissemesters noch nicht begonnen hat.
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Frage 24: Kann ich in einem  Urlaubssemester das [[Praxissemester]] absolvieren?|Text=
Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung  gilt bei der Beurlaubung wegen Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen.
Link:{{Zitat|Quelle=https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml}}
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Version vom 13. November 2017, 15:30 Uhr