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| Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt 3 x absolviert werden (1 Versuch + 2 Wiederholungen). Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] wie zum Beispiel in [[Bachelor-Master:Mathematik (Studiengang)|Mathematik]] oder [[Bachelor-Master:Türkisch|Turkistik]], sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche haben, und zwar dann, wenn der 1. Versuch einen sog. Freiversuch darstellt.
| | #REDIRECT [[Bachelor-Master:Freiversuch]] |
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| Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die Prüfung spätestens zu dem in der Prüfungsordnung vergegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
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| Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
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| ==LPO 2003==
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| Informationen zum Staatsexamen findest du auf der Seite [[Erstes Staatsexamen#Wiederholungsprüfungen und Freiversuch in der Regelstudienzeit|Erstes Staatsexammen]].
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| [[Kategorie:Bachelor-Master]]
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| [[Kategorie:Staatsexamen]]
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| [[Kategorie:Definitionen]]
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| [[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]
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