Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen

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Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.
Bist du Gasthörer*in, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.


Als Gasthörer*in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
Als Gasthörer*in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
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Version vom 24. August 2021, 11:56 Uhr

Möchtest du als Gasthörer*in einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchen, stellst du einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Einschreibungswesen. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein Semester. Die Kontaktdaten der Ansprechperson sowie die Höhe der Semestergebühr und die Kontoverbindung findest du auf den Seiten des Einschreibungswesens.

Bist du Gasthörer*in, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.

Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.

Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das International Office unter restart​@uni-due.de

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-09-01