Gleichstellungskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium an der Universität Duisburg-Essen (UDE).
{{Teaser|Text=Die [https://www.uni-due.de/gremien/Gleichstellungskommission.shtml Gleichstellungskommission] ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE). Sie vertritt die Interessen der weiblichen Beschäftigten und Studierenden. Die Kommission besteht aus Beschäftigen aller Statusgruppen und Studierenden.
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Die Kommission formuliert Grundsätze und Stellung­nahmen zu gleich­stellungs­relevanten Aspekten und Maßnahmen in Forschung und Lehre und bei der Personal­entwicklung. Sie berät die zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung von Gleichstellungsplänen und den entsprechenden Beschlüssen.


Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem:
{{Gültigkeit|Datum=2023-06-15|KOMMENTAR=}}
* Grundsätze für die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre sowie bei der Entwicklungsplanung;
* Grundsätze, Modelle und Stellungnahmen zur Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen und zu deren Berücksichtigung im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie der internen Mittelvergabe;
* Beratung der zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung der Frauenförderpläne sowie bei deren Fortschreibung auf der Grundlage der Berichte über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen sowie die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse.
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== Verwandte Seiten ==
*[[Gleichstellungsbüro]]


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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
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Version vom 19. April 2023, 14:37 Uhr

Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE). Sie vertritt die Interessen der weiblichen Beschäftigten und Studierenden. Die Kommission besteht aus Beschäftigen aller Statusgruppen und Studierenden.

Die Kommission formuliert Grundsätze und Stellung­nahmen zu gleich­stellungs­relevanten Aspekten und Maßnahmen in Forschung und Lehre und bei der Personal­entwicklung. Sie berät die zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung von Gleichstellungsplänen und den entsprechenden Beschlüssen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-06-15