Gleichstellungskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die [https://www.uni-due.de/gremien/Gleichstellungskommission.shtml Gleichstellungskommission] ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE). Sie vertritt die Interessen der weiblichen Beschäftigten und Studierenden. Die Kommission besteht aus Beschäftigen aller Statusgruppen und Studierenden.  
 
{{Teaser|Text=Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium an der Universität Duisburg-Essen (UDE).}}
 
Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem:
* Grundsätze für die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre sowie bei der Entwicklungs­planung;
* Grundsätze, Modelle und Stellungnahmen zur Einbeziehung gleich­stellungs­relevanter Maßnahmen und zu deren Berücksichtigung im Rahmen von Ziel- und Leistungs­vereinbarungen sowie der internen Mittelvergabe;
* Beratung der zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung der Frauen­förder­pläne sowie bei deren Fortschreibung auf der Grundlage der Berichte über die Personal­entwicklung und die durchgeführten Maßnahmen sowie die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse.
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== Verwandte Seiten ==
*[[Gleichstellungsbüro]]
 
 
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift= Betreuung der Kommission|Text=
{{Infobox Institution
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|ansprechpartner=Christian Michel
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Die Kommission formuliert Grundsätze und Stellung&shy;nahmen zu gleich&shy;stellungs&shy;relevanten Aspekten und Maßnahmen in Forschung und Lehre und bei der Personal&shy;entwicklung. Sie berät die zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung von Gleichstellungsplänen und den entsprechenden Beschlüssen.


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Version vom 19. April 2023, 15:37 Uhr

Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE). Sie vertritt die Interessen der weiblichen Beschäftigten und Studierenden. Die Kommission besteht aus Beschäftigen aller Statusgruppen und Studierenden.

Die Kommission formuliert Grundsätze und Stellung­nahmen zu gleich­stellungs­relevanten Aspekten und Maßnahmen in Forschung und Lehre und bei der Personal­entwicklung. Sie berät die zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung von Gleichstellungsplänen und den entsprechenden Beschlüssen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-06-15