Gymnasium (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Gymnasium (Schulform)|Gymnasium]] vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I  (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/10 gibt es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2012 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit ablegen.
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Das [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium Gymnasium] ist eine weiterführende Schule, die eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt und an deren Ende die Allgemeine Hochschulreife, kurz Abitur, erlangt werden kann. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen und auf ein Hochschulstudium oder eine berufliche Ausbildung vorbereiten. Um an einem Gymnasium zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen ({{AbkGyGe}}).}}


Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
In NRW kann der Besuch des Gymnasiums acht oder neun Jahre dauern. Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 01. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig erhielten die Schulen aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8-G9/index.html Seite des Bildungsportals NRW].


Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10)
===G9-Ausprägung===
Im neunjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I sechs Jahre, also von der 5. bis zur 10. Klasse. Am Ende der 10. Klasse können Schüler*innen den mittleren Schulabschluss erwerben und sind mit der Versetzung berechtigt, die Einführungsstufe der gymnasialen Oberstufe oder der Bildungsgänge des [[Berufskolleg (Schulform)|Berufskollegs]] zu besuchen. Besonders gute Schüler*innen können direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wechseln. Am Ende der Qualifikationsphase können sie das Abitur machen.


Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:
===G8-Ausprägung===
* ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
Im achtjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I fünf Jahre, also von der 5. bis zur 9. Klasse. Sie gliedert sich in die Erprobungs- und Mittelstufe. Am Ende der Klasse neun erwerben die Schüler*innen mit der Versetzung das Recht, die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder die Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Am Ende der Einführungsphase erwerben sie den mittleren Schulabschluss und können anschließend die Qualifikationsstufe der Oberstufe besuchen und das Abitur machen.


Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.
{{Fluid}}
 
[[Kategorie: Definitionen]]
Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben.
{{Gültigkeit|Datum=2023-11-18}}
 
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase  erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).
 
 
==Links==
*<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/index.html</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Gymnasium</BLANK>
 
 
==Siehe auch==
*[[Gymnasium]]
*[[Schulformen]]
 
 
 
[[Kategorie: Keywords]]

Version vom 19. Mai 2023, 11:37 Uhr

Das Gymnasium ist eine weiterführende Schule, die eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt und an deren Ende die Allgemeine Hochschulreife, kurz Abitur, erlangt werden kann. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen und auf ein Hochschulstudium oder eine berufliche Ausbildung vorbereiten. Um an einem Gymnasium zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe).

In NRW kann der Besuch des Gymnasiums acht oder neun Jahre dauern. Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 01. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig erhielten die Schulen aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der Seite des Bildungsportals NRW.

G9-Ausprägung

Im neunjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I sechs Jahre, also von der 5. bis zur 10. Klasse. Am Ende der 10. Klasse können Schüler*innen den mittleren Schulabschluss erwerben und sind mit der Versetzung berechtigt, die Einführungsstufe der gymnasialen Oberstufe oder der Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Besonders gute Schüler*innen können direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wechseln. Am Ende der Qualifikationsphase können sie das Abitur machen.

G8-Ausprägung

Im achtjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I fünf Jahre, also von der 5. bis zur 9. Klasse. Sie gliedert sich in die Erprobungs- und Mittelstufe. Am Ende der Klasse neun erwerben die Schüler*innen mit der Versetzung das Recht, die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder die Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Am Ende der Einführungsphase erwerben sie den mittleren Schulabschluss und können anschließend die Qualifikationsstufe der Oberstufe besuchen und das Abitur machen. Dieser Artikel ist gültig bis 2023-11-18