Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der <blank text="Hochschulrat">https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php</blank> ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Der Hochschulrat ist ein   Entscheidungs- und Beratungsgremium. Er besteht aus 10 Personen; die Hälfte davon sind Externe.}}
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.}}


Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul&shy;entwicklungs&shy;plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul&shy;entwicklungs&shy;plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:

Version vom 22. Juli 2021, 15:06 Uhr

Der Hochschulrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:

  • strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
  • Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
  • Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs­wissen für die Entscheidungen der Hochschul­leitung.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-15