Kirchliche Unterrichtserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche (Kirchliche Unterrichtserlaubnis). Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}}
Voraussetzung für die Erteilung des [[Religionslehre|Religionsunterrichts]] sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche (Kirchliche Unterrichtserlaubnis). Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}}
 
==Katholische Kirche==
Die '''Missio canonica''' ist in der römisch-katholischen Kirche die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an [[Schule|Schulen]]. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen.
 
Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen, erwartet von Ihnen die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im <blank text="Studienbegleitbrief">http://www.kirche-vor-ort.de/12785.html</blank> bescheinigt werden.
*<blank text="Missio-Informationsveranstaltung">http://www.kirche-vor-ort.de/12790.html</blank>
*<blank text="Orientierungsgespräch im Mentorat">http://www.kirche-vor-ort.de/12789.html</blank>
*<blank text="eine Veranstaltung zum Thema „Geistliches Leben“">http://www.kirche-vor-ort.de/12788.html</blank>
*<blank text="Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld">http://www.kirche-vor-ort.de/12787.html</blank>
*<blank text="Abschlussgespräch im Mentorat">http://www.kirche-vor-ort.de/12786.html</blank>
Der Studienbegleitbrief wird dir im Bistum Essen in der Missio-Informationsveranstaltung beziehungsweise im Orientierungsgespräch ausgehändigt.
 
Für die Dauer des [[Referendariat|Vorbereitungsdienstes]] wird den Religionslehrern aller [[Schulformen]] auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der [[Zweite Staatsprüfung|Zweiten Staatsprüfung]]) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.


Die '''Missio canonica''' ist in der '''römisch-katholischen Kirche''' die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die missio canonica entzogen.
Die [[Katholische Religionslehre|katholische Theologie]] in Essen bietet jedes Jahr eine <Blank text="Informationsveranstaltung">http://www.kirche-vor-ort.de/12790.html</blank> zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der <BLANK Text="Internetseite">http://www.uni-due.de/katheol/index.shtml</BLANK> bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“ an die Studierenden versendet.


Für die Dauer des [[Referendariat|Vorbereitungsdienstes]] wird den Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
Beim Studium an der [[Universität Duisburg-Essen]] oder der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)#RUB|Universität Bochum]] ist seit einigen Jahren das <blank text="Mentorat">http://www.kirche-vor-ort.de/12775.html</blank> (siehe auch [[Mentorat]]) mitverantwortlich für die Vergabe der Missio canonica.


Die [[Katholische Religionslehre|katholische Theologie]] in Essen bietet jedes Jahr eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der <BLANK Text="Internetseite">http://www.uni-due.de/katheol/index.shtml</BLANK> bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“ an die Studierenden versendet.
==Evangelische Kirche==
In der evangelischen Kirche bezeichnet die '''Vocatio''' generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen [[Schule|Schulen]]. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von [[Bachelor-Master:Evangelische Religionslehre|Evangelischer Religionslehre]] wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der [[Zweite Staatsprüfung|zweiten Staatsprüfung]] und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.  


Beim Studium an der Universität Duisburg Essen oder der Universität Bochum ist seit einigen Jahren das '''Mentorat''' mitverantwortlich für die Vergabe der '''Missio canonica'''.
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis, welche nach Ablegen der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] bzw. dem [[Master|Master of Education]] für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.


In der '''evangelischen Kirche''' bezeichnet die '''Vocatio''' generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen. Die Vorläufige Kirchliche Lehrerlaubnis erlischt in der Regel nach nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
===Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis===
Auf der <blank text="Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität">https://www.uni-due.de/EvangelischeTheologie/studiengaenge_01kirche.php</blank> wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
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* <blank text="Was ist Religionsunterricht?">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/religionsunterricht/</blank>
* <blank text="Was ist Religionsunterricht?">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/religionsunterricht/</blank>
* <blank text="Kritierien zur Erlangung der missio canonica">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/mc/</blank>
* <blank text="Kritierien zur Erlangung der missio canonica">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/mc/</blank>
* <blank text="Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis">http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank>
* <blank text="Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis">http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank>
* <blank text="Vocatio/Kirchliche Bevollmächtigung">https://www.service.elk-wue.de/oberkirchenrat/kirche-und-bildung/religionsunterricht-schule-und-bildung/religionsunterricht/vocatiobevollmaechtigung.html</blank>
* <blank text="Informationen zum Religionsunterricht in NRW">http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/ekvw/dokumente/materialien_fuer_den_dienst/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank>
* <blank text="Informationen zum Religionsunterricht in NRW">http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/ekvw/dokumente/materialien_fuer_den_dienst/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank>


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Version vom 24. Juni 2015, 09:15 Uhr


Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche (Kirchliche Unterrichtserlaubnis). Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.

Katholische Kirche

Die Missio canonica ist in der römisch-katholischen Kirche die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen.

Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen, erwartet von Ihnen die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief  bescheinigt werden.

Der Studienbegleitbrief wird dir im Bistum Essen in der Missio-Informationsveranstaltung beziehungsweise im Orientierungsgespräch ausgehändigt.

Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird den Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.

Die katholische Theologie in Essen bietet jedes Jahr eine Informationsveranstaltung  zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Internetseite  bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“ an die Studierenden versendet.

Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit einigen Jahren das Mentorat  (siehe auch Mentorat) mitverantwortlich für die Vergabe der Missio canonica.

Evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.

Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.

Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis

Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität  wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-03-18