Lehramtszugangsverordnung (LZV)

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Die Lehramtszugangsverordnung ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen.

LZV 2003- Staatsexamen

Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003 

LZV 2009 - Bachelor-/Master-Studiengänge

Die LZV 2009 definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/Master-Studiengängen.

Lehramtszugangsverordnung - LZV vom 18.06.2009  Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18