Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]] regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.  
Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]] regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.  
Es gibt mehrere Versionen, hier nach Aktualität sortiert:
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* <BLANK Text="Reformgesetz zum LABG vom 12.Mai 2009">http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB0914.pdf?von=308&bis=314</BLANK>
* <BLANK Text="Reformgesetz zum LABG vom 12.Mai 2009">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG vom 02.07.2002 i.d.F. vom 27. Juni 2006">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGNeu.pdf</BLANK> Die Neufassung gilt für alle, die ihr Studium ab dem WS 2003/2004 aufnehmen.
* <BLANK Text="LABG vom 02.07.2002 i.d.F. vom 27. Juni 2006">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGNeu.pdf</BLANK> Die Neufassung gilt für alle, die ihr Studium ab dem WS 2003/2004 aufnehmen.


[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
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[[Kategorie:Keywords]]
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Version vom 29. Oktober 2009, 11:00 Uhr

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können. Es gibt mehrere Versionen, hier nach Aktualität sortiert: