Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG 2009 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2011/2012)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG 2009 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2011/2012)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26.04.2016 (LABG 2016 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2016/2017))">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15619&ver=8&val=15619&sg=0&menu=1&vd_back=N/BLANK>
* <BLANK Text="Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26.04.2016 (LABG 2016 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2016/2017))">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15619&ver=8&val=15619&sg=0&menu=1&vd_back=N</BLANK>


{{Fluid}}
{{Fluid}}

Version vom 27. Juli 2016, 09:59 Uhr

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.

Es gibt insgesamt drei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen sowie zwei für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA aus den Jahren 2009 und 2016.

Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamens­studiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-09-18