Nachteilsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den [[Prüfungsausschuss]] gestellt werden.}}
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Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du im für dich passenden Artikel:
[[Studium_mit_Kind#Schwangerschaft_und_Mutterschutz|Schwangere]], [[Studium_mit_Kind#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Kindern]], [[Pflegeaufgaben#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Pflege­aufgaben]] und [[Behinderte_und_chronisch_kranke_Studierende#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung]] können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen [[Prüfungsausschuss]] gestellt werden.


* [[Studium mit Kind]]
Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du auf der entsprechenden Seite des [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml ABZ].
* [[Pflegeaufgaben]] (Pflege Angehöriger)
* [[Behinderte und chronisch kranke Studierende]]




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Version vom 28. September 2020, 12:55 Uhr

Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.

Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt werden.

Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du auf der entsprechenden Seite des ABZ.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-29