Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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Die OVP regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  


Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 findest du <blank ovp2003="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>.
* <blank ovp2003="Aktuelle OVP vom 10. April 2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>




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<!-- alte OVP rausnehmen? -ja -->
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Version vom 20. Mai 2015, 15:35 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).


Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-18