Prüfungsamt: Unterschied zwischen den Versionen

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*das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] ist unter anderem Zuständig für die Vorbereitung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation der Staatsprüfungen an Schulen
*das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] ist unter anderem Zuständig für die Vorbereitung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation der Staatsprüfungen an Schulen
*für jeden [[Fächer|Studiengang]] gibt es einen [[Prüfungsausschuss]], der unter anderem über Widersprüche zu Entscheidungen im Prüfungsverfahren oder die Änderung der [[Prüfungsordnungen]] entscheidet
*für jeden [[Fächer|Studiengang]] gibt es einen [[Prüfungsausschuss]], der unter anderem über Widersprüche zu Entscheidungen im Prüfungsverfahren oder die Änderung der [[Prüfungsordnungen]] entscheidet
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Version vom 4. Mai 2023, 14:58 Uhr

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden:

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-03-27