Prüfungsamt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Gültigkeit)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(11 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Begriffsklärung}}Es gibt
{{Begriffsklärung}}
*das universitäre [[Prüfungswesen]] (Prüfungen bis zum [[Staatsexamen]] und [[BA/MA|Bachelor/Master]]) (vormalig: Zentrales Prüfungsamt).
Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden:
*das (staatliche) [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] ([[Staatsexamen]])
*der Bereich [[Prüfungswesen]] der Universität Duisburg-Essen (UDE) ist zuständig für alle Prüfungen in den [[Ba-Ma(LABG2016):Studienstruktur|Bachelor- und Masterstudiengängen]]
*Prüfungsausschüsse für jeden [[Fächer|Studiengang]] (Regelung von Details der [[Prüfungsordnungen]], etc.)
*das [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] ist unter anderem für die Anerkennung von Leistungen zum Nachweis der [[fachpraktische Tätigkeit | fachpraktischen Tätigkeit]] im Studiengang Berufskolleg sowie für Lehrkräfte aus dem Ausland im [[Anpassungslehrgang]] zuständig
 
*für jeden [[Fächer|Studiengang]] gibt es einen [[Prüfungsausschuss]], der unter anderem über Widersprüche zu Entscheidungen im Prüfungsverfahren oder die Änderung der [[Prüfungsordnungen]] entscheidet
{{Gültigkeit|Datum=2018-06-06}}
{{Gültigkeit|Datum=2025-03-27}}


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Ansprechpartner]]
[[Kategorie:Ansprechpersonen]]
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:21 Uhr

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden:

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-27