Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Prüfungsordnungen]] legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.  
[[Prüfungsordnungen]] legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.  


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Version vom 3. September 2012, 13:33 Uhr

Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.

Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a:
Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
Prüfungsausschuss Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer Zulassung zur Prüfung
Struktur der Prüfung, Anmeldung und Abmeldung Wiederholung von Prüfungen
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Bestehen und Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung
Bildung der Noten Einsicht in die Prüfungsakten
Geltungsbereich In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Prüfungsordungen Staatsexamen

Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)  des ZLB. Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter.

Prüfungsordnungen Bachelor/Master

Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)  und spezifische Fachprüfungsordnungen (Bachelor)  sowie Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)  und spezifische Fachprüfungsordnungen (Master)  für die verschiedenen Studiengänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)  des ZLB.
Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter, sobald dieses verfügbar ist.

Siehe auch