Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell waren.  Generell wird zwischen Gemeinsamen Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen unterschieden.
Prüfungsordnungen regeln die Prüfungsanforderungen und -verfahren eines [[Studiengang]]s. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell war.  
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In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen]] zum Studium oder die [[Praxisphasen]]. Bestimmungen die nur dein [[Fächer|Studienfach]] betreffen, findest du in den ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fachspezifische Zugangsvoraussetzungen]] wie besondere [[Voraussetzungen#Sprachkenntnisse:_alle_F.C3.A4cher.2Falle_Lehr.C3.A4mter|Sprachkenntnisse]], die Zulassung zu [[Prüfungen]] und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen.


 
== Prüfungsordnungen Ba-Ma; Studienstart ab Wintersemester 2016/17: (LABG 2016)==
'''Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:'''
* Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
* Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
* [[Bachelor]]-Grad und [[Master]]-Grad
* Aufnahmerhythmus, [[Regelstudienzeit]] und Studienaufbau
* Mentoring
* Studienplan, [[Modulhandbuch]], Lehr- und Lernformen
* Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
* Studienumfang nach dem European Credit Transfer System ([[ECTS]]) (Creditpoints)
* [[Praxisphasen]]
* Prüfungsausschuss
* Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere [[Fachsemester]]
* Prüfer*innen und Beisitzer*innen
* Zulassung zur Prüfung, [[Wiederholungsprüfung|Wiederholung von Prüfungen]], sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
* Einsicht in Prüfungsakten
* Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
* In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
 
== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)==
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].


== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)==
== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)==
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des ZLB.
 
== Prüfungsordungen Staatsexamen ==
Für die Studiengänge nach [[LPO 2003]] relevante Informationen finden sich auf der Liste [https://zlb.uni-due.de/lpo-2003-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)] des [[ZLB]].
 
== Verwandte Seiten ==
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Fachprüfungsordnungen]]


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[[Category:Rechtliche Grundlagen]]
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Version vom 19. April 2023, 14:42 Uhr

Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner Immatrikulation aktuell waren. Generell wird zwischen Gemeinsamen Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen unterschieden.

In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium oder die Praxisphasen. Bestimmungen die nur dein Studienfach betreffen, findest du in den ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse, die Zulassung zu Prüfungen und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen.

Prüfungsordnungen Ba-Ma; Studienstart ab Wintersemester 2016/17: (LABG 2016)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-12-15