Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.  
{{Teaser|Text=
Prüfungsordnungen regeln die Prüfungsanforderungen und -verfahren eines [[Studiengang]]s. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell war.
}}
 
 


'''Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:'''
'''Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:'''

Version vom 26. Oktober 2020, 16:03 Uhr

Prüfungsordnungen regeln die Prüfungsanforderungen und -verfahren eines Studiengangs. Sie werden von den jeweiligen Prüfungsausschüssen entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner Immatrikulation aktuell war.


Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:

  • Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
  • Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
  • Bachelor-Grad und Master-Grad
  • Aufnahmerhythmus, Regelstudienzeit und Studienaufbau
  • Mentoring
  • Studienplan, Modulhandbuch, Lehr- und Lernformen
  • Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
  • Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) (Creditpoints)
  • Praxisphasen
  • Prüfungsausschuss
  • Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere Fachsemester
  • Prüfer*innen und Beisitzer*innen
  • Zulassung zur Prüfung, Wiederholung von Prüfungen, sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
  • Einsicht in Prüfungsakten
  • Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
  • In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordungen Staatsexamen

Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003) des ZLB.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23