Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
In den Praktikumsordnungen der verschiedenen Studiengänge ist festgelegt, was in einem [[Praktikum]] gemacht werden soll und welche Nachweise notwendig sind, damit das Praktikum anerkannt wird.


==Bachelor==
{{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und und sonderpädagogische Förderung an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren.
===LABG 2009===
}}
<blank text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 30. Juni 2014"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2014/vbl_2014_96.pdf</blank>
 
==Staatsexamen==
<BLANK text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 13. September 2005 geändert durch 1. Änderungsordnung vom 26. August 2008">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/09_10_2.pdf</BLANK>


Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.


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[[Kategorie:Praktikum]]
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[[Kategorie:Begriffsklärung]]


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{{Gültigkeit|Datum=2023-10-30}}

Version vom 16. Mai 2023, 15:15 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und und sonderpädagogische Förderung an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren.

Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-10-30