Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren.
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Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Website des Zentrums für Lehrerbildung unter dem Punkt Praxisphasen.
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
 
 
 


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Version vom 30. April 2021, 12:47 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren.

Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-30