Praxisphasen

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Praxisphasen sind Praktika, welche alle Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt im Verlaufe ihres Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvieren müssen.

Anmeldefristen

Alle Fristen werden auf der Wiki-Startseite  und auf der Website des Zentrums für Lehrerbildung  bekanntgegeben.

Praxisphasen nach LABG 2016 (Bachelor/Master)

Durch die Veröffentlichung des LABG 2016 haben sich auch im Hinblick auf die Praxisphasen Änderungen für Studierende ergeben, die ab dem WiSe 2016/17 ein Lehramtsstudium an der UDE aufnehmen:

Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) ist das erste Praxiselement innerhalb des Bachelor-Lehramtsstudiums nach dem Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 20.04.2016 (LABG 2016).

Es umfasst eine vorbereitende universitäre Lehr­veranstaltung im Teil­studiengang Bildungswissenschaften und eine schulische Praxisphase. Die schulische Praxisphase besteht aus einem 25-tägigen Praktikum, welches du i.d.R. in Form eines 5-wöchigen Blocks in der vorlesungsfreien Zeit ableistet. Du kannst die Vorbereitungs­veranstaltung zum EOP wahlweise im ersten oder im zweiten Semester belegen. Die Praxisphase absolvierst du jeweils in der direkt darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit. Das EOP dient der kritisch-analytischen Auseinander­setzung mit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den Lehrerberuf und der Entwicklung einer professions­orientierten Perspektive für das weitere Studium.

Weitere Informationen zum EOP findest du hier im Wiki auf der Seite Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie in diesem Flyer  (Stand: August 2018) des ZLB.

Berufsfeldpraktikum (BFP)

Das Berufsfeldpraktikum (vier Wochen bzw. 80 Zeitstunden) findet im 5. Semester des Bachelorstudiums statt und kann nicht nur an einer Schule, sondern auch in außerschulischen bildungsorientierten Einrichtungen (z.B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen, Universitäten u.v.m.) absolviert werden. Somit soll es den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnen oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder bieten. Die Praxisphase ist an ein Vorbereitungs- und Begleitseminar eines der studierten Fächer gebunden.

Weitere Informationen zum Berufsfeldpraktikum findest du hier im Wiki auf der Seite Berufsfeldpraktikum sowie in diesem Flyer  (Stand August 2018) des ZLB

Praxissemester (PS)

Das Praxissemester (PS) findet im zweiten Semester des Masterstudiums statt. Es wird von der UDE und den ihr zugeordneten Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Kooperation mit den Schulen der Ausbildungsregion als schulhalbjahr­begleitendes Praxissemester gestaltet.

Das Praxissemester hat einen Umfang von fünf Monaten und gliedert sich in einen universitären und einen schulpraktischen Teil. Der Aufenthalt an einer Schule des studierten Lehramts wird durch einen wöchentlichen Studientag an der Universität oder (in den Semesterferien) an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Die Schulpraxis wird universitär in Modulen der Bildungswissenschaften und der studierten Fächer vorbereitet, begleitet und nachbereitet. An der Universität Duisburg-Essen wurde das Praxissemester erstmals zum WiSe 2014/15 durchgeführt.

Die Schulvergabe erfolgt über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP).

Weitere Informationen unter: https://zlb.uni-due.de/praxissemester/ .

Vorbereitungsdienst

Nach dem Studium folgt der Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat) an einer Schule und einem zugeordneten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und endet mit einer Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) . Durch die Umstellung auf das Bachelor-Master - Systems wurde das zweite Staatsexamen durch eine neue abschließende Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes ersetzt.

Praxisphasen nach LABG 2009 (Bachelor/Master)

Das Lehrerausbildungs­gesetz 2009 (LABG 2009) und die „Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst“ (LZV 2009) sehen vor, dass die Lehramtsstudiengänge auf Bachelor-​Master-Strukturen umgestellt werden. Seit dem Wintersemester 2011/12 absolvieren alle Lehramtsstudenten ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. Der sich an das Studium anschließende Vorbereitungsdienst (Referendariat) wurde auf 18 Monate verkürzt, er schließt mit der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen ab.

Innerhalb der gesamten Lehrerausbildung in NRW sind die Praxiselemente in der Bachelor-​Master-Struktur neu gewichtet und verlagert worden:

Eignungspraktikum (EP)

Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wurde das bisherige Eignungs­praktikum aufgehoben. Siehe auch FAQ

Orientierungspraktikum (OP)

Das Orientierungspraktikum gibt es nicht mehr. Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignung­saspekt des Eignungs­praktikums mit einbezieht.


Berufsfeldpraktikum (BFP)

Das Berufsfeldpraktikum (vier Wochen bzw. 80 Zeitstunden) findet im 4. oder 5. Semester des Bachelorstudiums statt und kann nicht nur an einer Schule, sondern auch in außerschulischen bildungsorientierten Einrichtungen (z. B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen, Universitäten u.v.m.) absolviert werden. Die Praxisphase ist an ein Vorbereitungs- und Begleitseminar eines der studierten Fächer gebunden.

Weitere Informationen unter: https://zlb.uni-due.de/berufsfeldpraktikum/ .

Praxissemester (PS)

Das Praxissemester (PS) findet im zweiten Semester des Masterstudiums statt. Es wird von der UDE und den ihr zugeordneten Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Kooperation mit den Schulen der Ausbildungsregion als schulhalbjahr­begleitendes Praxissemester gestaltet.

Das Praxissemester hat einen Umfang von fünf Monaten und gliedert sich in einen universitären und einen schulpraktischen Teil. Der Aufenthalt an einer Schule des studierten Lehramts wird durch einen wöchentlichen Studientag an der Universität oder (in den Semesterferien) an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Die Schulpraxis wird universitär in Modulen der Bildungswissenschaften und der studierten Fächer vorbereitet, begleitet und nachbereitet. An der Universität Duisburg-Essen wurde das Praxissemester erstmals zum WiSe 2014/15 durchgeführt.

Die Schulvergabe erfolgt über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP).

Weitere Informationen unter: https://zlb.uni-due.de/praxissemester/ .

Vorbereitungsdienst

Nach dem Studium folgt der Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat) an einer Schule und einem zugeordneten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und endet mit einer Staatsexamensprüfung.

Portfolio

Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem Portfolio Praxiselemente festgehalten und somit die Entwicklungsschritte im Kompetenzaufbau systematisch dokumentiert. Die Pflicht zur Führung des Portfolios beginnt mit Aufnahme des ersten Praxiselements (i. d. R. Eignungspraktikum vor Aufnahme des Studiums) und endet mit dem Vorbereitungsdienst. Download: https://zlb.uni-due.de/downloads/ 

Weitere Praxiselemente

  • Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige Fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen.
  • Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert, ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen.

Bitte informiere dich über die für dich zutreffenden Bedingungen und Anforderungen.

Online-gestützte Anmeldeverfahren zu den Praxisphasen

Die Anmeldung zu den universitär begleiteten schulischen Praktika im Lehramtsstudium an der UDE erfolgt ausschließlich über online-gestützte Verfahren. Derzeit gilt dies für die Orientierungspraktika der BA/MA-Studiengänge nach LABG 2009 und die fachdidaktischen schulpraktischen Studien der auslaufenden LPO 2003-Studiengänge, sowie für die schulischen Berufsfeldpraktika im BA und das Praxissemester im M.Ed. (ab WiSe 2014/15). Die Anmeldefristen werden im „ZLB-Anmeldeportal  bekannt gegeben.

Rechtshinweise

Umfassende Informationen sind im Artikel Lehramtsstudierende im Praktikum zusammengestellt.

Downloads

Auf der Website des ZLB  gibt es Downlaods zu den Praxisphasen im Lehramt BA/MA.

Praxisphasen nach LPO 2003 (Staatsexamen)

Aktuelles

Rechtsgrundlagen

Schulpraktika sind grundsätzlich mit vorbereitenden und begleitenden Lehrveranstaltungen der Universität verknüpft. Die Verbindung beider Komponenten heißt Praxisphase bzw. in älterer Sprachregelung Schulpraktische Studien.

Das nordrhein-westfälische Lehrerausbildungsgesetz (LABG) erklärt Praxisphasen zum Pflichtbestandteil jedes Lehramtsstudiums (§2 Abs. 4 LABG, Fassung v. 2. Juli 2002). Der gesetzliche Auftrag wird durch prüfungsrechtliche Rahmenvorgaben und auf deren Grundlage durch Studienordnungen ausgestaltet.

Die seit dem Wintersemester 2003/04 geltende Fassung der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) verlangt Praxisphasen im Mindestumfang von insgesamt 14 Wochen Schulaufenthalt und zwölf SWS Hochschulbegleitung (§10 Abs. 1, 2). In diesem Rahmen können jeweils semesterbegleitende Tagespraktika und/oder außerhalb der Vorlesungszeit stattfindende Blockpraktika mit fachdidaktischen und/oder erziehungswissenschaftlichen Schwerpunkten kombiniert werden.

Die Lehramtsstudiengänge der UDE sehen i. d. R. drei Praxisphasen vor. Die erste Praxisphase ist im Grundstudium angesiedelt und erziehungswissenschaftlich ausgerichtet. Die beiden weiteren Praxisphasen gehören zum Studium der Unterrichtsfächer, setzen dementsprechend fachdidaktische Schwerpunkte und finden jeweils im Hauptstudium statt. Näheres regeln die Praktikumsordnung und die jeweils maßgebliche Studienordnung. Praktikumsordnung und andere gesetzliche Vorgaben können im entsprechenden Web-Angebot des PfL abgerufen werden.

Formen und Inhalte

Vorgaben

Wenn der Praktikumszeitraum nicht durch die Verzahnung mit einer begleitenden Lehrveranstaltung festgelegt ist (was insbesondere bei den fachdidaktischen Praktika des Hauptstudiums relativ häufig vorkommt), kann er mit der jeweiligen Schule frei vereinbart werden. Für Blockpraktika steht die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung, soweit sie nicht mit Schulferien zusammenfällt. In der ersten Schul(halb)­jahreswoche kommen Studierende allerdings zumeist ungelegen.

Praktikumsvorbereitung und -durchführung müssen nicht zwingend in demselben Semester erfolgen. Damit der notwendige Zusammenhang erhalten bleibt, wird jedoch eine Zwischenzeit von mehr als einem Semester i. d. R. nicht hingenommen. Zudem ist die Zustimmung der verantwortlichen Dozenten erforderlich.

Praktikumsorte, -aktivitäten, -themen, -befunde und -erfahrungen müssen dokumentiert werden. Dies geschieht in Form eines systematischen Abschlussberichts. Einzelheiten zu Form und Inhalt der Dokumentation werden in der jeweiligen Lehrveranstaltung vereinbart. Da auch Praktikanten der Schweigepflicht unterliegen, dürfen Praktikumsdokumentationen keinesfalls Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen; Eigennamen müssen anonymisiert werden. Fotografieren ist an Schulen grundsätzlich nur mit Zustimmung der (Eltern der) Abgelichteten gestattet.

Wenn das Praktikum innerhalb der Vorlesungszeit endet, wird der Abschlussbericht – soweit vorgesehen – spätestens mit Ablauf der anschließenden Semesterferien, ansonsten spätestens in der letzten Vorlesungswoche des nachfolgenden Semesters bei dem betreuenden Lehrenden abgegeben. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich, sollten jedoch berücksichtigen, dass ein Bericht mit wachsender zeitlicher Distanz zu seinem Gegenstand zunehmend Fiktionscharakter annimmt. Viele Schulleitungen und Mentoren erwarten (verständlicherweise), dass ihnen Kopien der Praktikumsdokumentation ungefragt zur Verfügung gestellt werden.

Wer von bestimmten ansteckenden Erkrankungen heimgesucht wird, die in §34 Infektionsschutzgesetz aufgelistet sind, darf ein Praktikum nicht antreten bzw. muss es unverzüglich abbrechen.

Obligatorische Schulpraktika sind – einschließlich notwendiger Wegstrecken – gesetzlich unfallversichert. Haftungsrechtlich hingegen können Praktikanten persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn aus ihrem Verschulden Dritten ein Schaden entsteht und das Risiko nicht anderweitig abgedeckt ist.

Die Teilnahme an Klassenfahrten ist möglich. Praktikanten sollten in diesem Fall bei der jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörde als Begleitpersonen angemeldet werden.

Da schulpraktische Studien bzw. Praxisphasen Pflichtveranstaltungen sind, muss die Teilnahme nachgewiesen werden. Die nötigen Vordrucke sind auf der Homepage des Praktikumsbüros oder in den Fachsekretariaten erhältlich. Wird kein Formular bereitgehalten, sollte man in der Schule um Ausstellung einer formlosen Bescheinigung bitten. Die erfolgreiche Teilnahme wird von den jeweils verantwortlichen Fakultäten bescheinigt (für das Orientierungspraktikum ist das in der Fakultät Bildungswissenschaften das Studiengangsbüro ESL).

Organisationsablauf

Aus u. a. aus versicherungs- und schulaufsichtsrechtlichen Gründen müssen Schulpraktika aller Art im Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge (PfL) angemeldet werden. Auch dafür werden Formulare  bereitgehalten. Auf diesen Vordrucken ist jeweils eine Ausschlussfrist vermerkt, die im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs ausgesprochen strikt gehandhabt werden muss.

Die Anmeldungsdaten werden elektronisch gespeichert, aber selbstverständlich nur für die Praktikumsorganisation und -statistik verwendet. Für teilnahmebegrenzte Lehrveranstaltungen (wie z. B. zum Orientierungspraktikum) ist die Vergabe der Seminarplätze an das Anmeldungsverfahren gekoppelt. Im Anmeldungsbogen wird u.a. der gewünschte Praktikumsort eingetragen. Die Praktikumsschule wird i. d. R. durch das Praktikumsbüro vorgeschlagen. Es berücksichtigt dabei u.a. besondere Schwerpunkte der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Die Anmeldung zum Orientierungspraktikum ist verbindlich! Wird ein zugewiesener Seminarplatz nicht wahrgenommen oder wird der Seminarbesuch abgebrochen, ohne dass zwingende Gründe nachgeweisen werden können, so ist dies ein Fehlversuch. Gleiches gilt für nicht angetretene oder abgebrochene Praktika.

Das Orientierungspraktikum darf nicht an der jeweiligen Abiturschule durchgeführt werden.

Die empfohlenen Schulen werden über die Website des ZLB (Kooperationsschulen ) bekanntgegeben und durch das Praktikumsbüro benachrichtigt. Die Praktikumserlaubnis der Schule wird i. d. R. erst erteilt, nachdem sich die Studierenden dort persönlich vorgestellt haben. Soweit das jeweilige Lehrveranstaltungskonzept nicht entgegensteht, können Praktika auch an Schulen in anderen Bundesländern oder im Ausland durchgeführt werden. Für Schulen in der Türkei gelten besondere Vermittlungsvorschriften; nähere Auskünfte erteilt das Praktikumsbüro. Praktika im Ausland fallen allerdings nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz.

Erfahrungsgemäß sind durchaus nicht alle Vorgänge „Selbstläufer“; wenn sich im Einzelfall Schwierigkeiten ergeben, werden die betreffenden Studierenden durch das Praktikumsbüro umgehend benachrichtigt.

Wer ein bereits vereinbartes Praktikum nicht durchführen kann, teilt dies dem Praktikumsbüro und der betreffenden Schule unverzüglich mit.

Siehe auch

Verwandte Seiten




Dieser Artikel ist gültig bis 2018-06-15