Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.
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Version vom 15. Dezember 2014, 08:19 Uhr


Die Hochschule Universität Duisburg-Essen (UDE) wird von einem Rektorat geleitet. Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.


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Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der Grundordnung vom 21. September 2007  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.

Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Neben den repräsentativen Aufgaben übt er das Hausrecht aus und achtet auf ordentliche Ausübung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen aller Lehrenden.

Verwandte Seiten

Siehe auch

Aktuelles Rektorat der UDE  Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18