Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen
(Formulierung) |
(Quellen hinzugefügt) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text= | ||
Seiteneinsteiger­innen und Seiteneinsteiger sind Personen, die weder Lehramt studiert haben noch am [[Vorbereitungsdienst]] bzw. Referendariat teilgenommen haben. Sie kommen häufig direkt aus dem Berufsleben in die Schule. Berufsbegleitende Qualifizierungs­maßnahmen werden in etlichen Bundesländern während der Tätigkeit als Lehrkraft angeboten. Eine Verbeamtung ist bei Seiteneinsteiger­innen und Seiteneinsteiger nicht vorgesehen. | Seiteneinsteiger­innen und Seiteneinsteiger sind Personen, die weder Lehramt studiert haben noch am [[Vorbereitungsdienst]] bzw. Referendariat teilgenommen haben. Sie kommen häufig direkt aus dem Berufsleben in die Schule. Berufsbegleitende Qualifizierungs­maßnahmen werden in etlichen Bundesländern während der Tätigkeit als Lehrkraft angeboten. Eine Verbeamtung ist bei Seiteneinsteiger­innen und Seiteneinsteiger nicht vorgesehen.<ref>http://www.cct-germany.de/de/0/pages/Index/177</ref> | ||
}} | }} | ||
Zeile 12: | Zeile 11: | ||
*Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kinder­erziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer [[Berufsbegleitende Ausbildung|berufs­begleitenden Ausbildung]] teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben. | *Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kinder­erziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer [[Berufsbegleitende Ausbildung|berufs­begleitenden Ausbildung]] teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben. | ||
*Seiten­einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufs­begleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] in den Schuldienst bewerben. | *Seiten­einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufs­begleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] in den Schuldienst bewerben. | ||
*Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe [[VERENA]]) empfohlen. | *Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe [[VERENA]]) empfohlen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</ref> | ||
Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qsa/tours/start/1</blank> machen. Ebenso gibt es eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qse/tours/start/3</blank> für Personen die bereits an der [[Schule]] den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/de/0/pages/index/40</blank>. | Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qsa/tours/start/1</blank> machen. Ebenso gibt es eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qse/tours/start/3</blank> für Personen die bereits an der [[Schule]] den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/de/0/pages/index/40</blank>. | ||
Zeile 32: | Zeile 30: | ||
* <BLANK text="FAQ zur neuen Lehrerausbildung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Seiteneinstieg/index.html</BLANK> | * <BLANK text="FAQ zur neuen Lehrerausbildung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Seiteneinstieg/index.html</BLANK> | ||
* <BLANK text="VERENA- Vertretungsangebot">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA</BLANK> | * <BLANK text="VERENA- Vertretungsangebot">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA</BLANK> | ||
==Quellen== | |||
<references/> | |||
{{Fluid}} | {{Fluid}} |
Version vom 4. September 2018, 12:24 Uhr
In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben.
Aktuell gibt es Ausschreibungen für den Seiteneinstieg in den Fächern Mathematik, Informatik, Physik, Technik und an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau/Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik.
Bewerberinnen und Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für Schulen interessanten Fächern mitbringen, können sich über das Portal LOIS unter den dort genannten Voraussetzungen auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben.
- Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kindererziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer berufsbegleitenden Ausbildung teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben.
- Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.
- Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe VERENA) empfohlen.[2]
Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine geführte Tour machen. Ebenso gibt es eine geführte Tour für Personen die bereits an der Schule den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du hier .
Hotline
Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Essen erteilt Auskünfte hierzu. Telefonisch erreichst du Ansprechpartner unter: 0211 837-1905.
Anerkennung von Studienabschlüssen
Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als Erste Staatsprüfung nicht mehr notwendig!
Siehe auch
- Infobroschüre des MSW (14. April 2016)
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 25. April 2016)
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Homepage des Schulministeriums
- FAQ zur neuen Lehrerausbildung
- VERENA- Vertretungsangebot
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-05-07