Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer kein Lehramt studiert hat aber gerne an einer Schule unterrichten möchte, kann  über eine berufsbegleitende Qualifizierung in das Lehramt einsteigen. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen wie ein abgeschlossenes Studium in einem nicht-­lehramtsbezogenen Studiengang notwendig. Von einem Seiteneinstieg unterscheidet sich ein Quereinstieg. Dieser entsteht bei einem Einstieg in einen anderen Studiengang, mit und ohne abgeschlossenes Studium.}}
Ein Seiteneinstieg ist in allen Schulformen und Fächern möglich, ausgenommen sind lediglich Förderschulen. An Grundschulen ist ein Seiteneinstieg nur für den Unterricht in den Fächern Kunst, Musik, Sport und Englisch realisierbar.
==Einstellungschancen==
Über die  Prognosen des Schulministeriums zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich über den Artikel [[Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW]] informieren.


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==Voraussetzungen und Ausbildungsvarianten==
Seiteneinsteiger&shy;innen und Seiteneinsteiger sind Personen, die weder Lehramt studiert haben noch am [[Vorbereitungsdienst]] bzw. Referendariat teilgenommen haben. Sie kommen häufig direkt aus dem Berufsleben in die Schule. Berufsbegleitende Qualifizierungs&shy;maßnahmen werden in etlichen Bundesländern während der Tätigkeit als Lehrkraft angeboten. Eine Verbeamtung ist bei Seiteneinsteiger&shy;innen und Seiteneinsteigern möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.<ref>https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/ [zuletzt besucht am 02. 10.2018]</ref>
Je nachdem, welche Qualifikationen du mitbringst und für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine  [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/uebersicht-seiteneinstieg Übersicht] bietet das Schulministerium auf seinen Seiten.
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* Hast du einen '''Universitätsabschluss''', also sieben Semester studiert, ausreichend passende Studienleistungen erworben und Berufserfahrung nach dem Studium gesammelt sowie gute Deutschkenntnisse, ist der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach [[OBAS]] eine Option für dich.
* Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest du als Seiteneinsteiger*in an einer '''Grundschule''' arbeiten, kommt eine [[Pädagogische Einführung]] infrage.
* Hast du einen '''Fachhochschulabschluss''', kannst du eine Pädagogische Einführung absolvieren ODER
* wenn du einen '''ingenieurwissenschaftlichen Abschluss''' hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/dualer-master-am-berufskolleg Seiten des Schulministeriums]. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS teil.
*An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung über eine Pädagogische Einführung mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.
 
Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristete Vertretungsstelle über das Portal [[VERENA]] bewerben.
 
==Verdienst==
Details zum Verdienst findest du auf [[LOIS]] in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:
*[https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/universitaet.html Universitätsabschluss]
* [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachhochschule.html Fachhochschulabschluss]
* [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachausbildung.html fachspezifische Ausbildung]


In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten [[Schulformen]] und für bestimmte [[Fächer|Unterrichtsfächer]] Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrer&shy;ausbildung absolviert haben.
==Bewerbung==
{{Hinweis|Text=
Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer der oben genannten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.
Aktuell gibt es Aus&shy;schreibungen für den Seiteneinstieg in den Fächern [[Deutsch]], [[Mathematik]], [[Spanisch]], [[Biologie]], [[Geschichte]], [[Sport]] und an [[BK|Berufskollegs]] zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen [[MINT]], [[Maschinenbautechnik]], [[Elektrotechnik]], Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik.}}
Bewerberinnen und Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für [[Schule]]n interessanten [[Fächer]]n mitbringen, können sich über das Portal <blank text="LOIS">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LOISAngebote</blank> unter den dort genannten Voraussetzungen auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben.


*Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kinder&shy;erziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer [[Berufsbegleitende Ausbildung|berufs&shy;begleitenden Ausbildung]] teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben.
Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal [[LOIS]]. Dort gibt es auch eine [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Checkliste_Seiteneinsteiger.html Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerber*innen].
*Seiten&shy;einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufs&shy;begleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] in den Schuldienst bewerben.
*Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe [[VERENA]]) empfohlen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</ref>


Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qsa/tours/start/1</blank> machen. Ebenso gibt es eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qse/tours/start/3</blank> für Personen die bereits an der [[Schule]] den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/de/0/pages/index/40</blank>.
Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=454.9406074312295 registrieren lassen] und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen.


==Hotline==
==Beratung==
Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Essen erteilt Auskünfte hierzu. Telefonisch erreichst du Ansprechpartner unter: 0211 837-1905.
Das [[ZfsL]] Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner*innen unter: '''0211 837-1905'''.  


==Anerkennung von Studienabschlüssen==
Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer '''0231 9369 7770''' wenden: 
Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als [[Erste Staatsprüfung]] nicht mehr notwendig!<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html [zuletzt besucht am 02.10.2018]</ref>
* Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
* Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr


Weitere Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten findest du
*auf den Seiten des Schulministeriums unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/index.html Seiteneinstieg]
* auf [[LOIS]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Service_und_Beratung.pdf Service und Beratung zum Seiteneinstieg]
*auf den Seiten des Schulministeriums in der Liste mit [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Kontakt_Lehrereinstellungsbueros.html Ansprechpartner*innen der Lehrer&shy;einstellungs&shy;büros]


==Weiterführende Informationen und FAQ==
* Auf [[LOIS]] findest du ausführliche Informationen zum Seiteneinstieg. Hier gibt es [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=25.160700237835787 Rechtsgrundlagen], [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=888.1914640062021 Allgemeine Informationen], [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=33.72345209271765 Registrierung] und [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=395.0154012920426 Stellensuche].
* Auf den Seiten des Schulministeriums findest du [https://www.schulministerium.nrw/faq-seiteneinstieg FAQ zum Thema Seiteneinstieg]. 


==Siehe auch==
==Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg==
*<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)">https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/</blank>
Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als erste Staatsprüfung ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.
*<blank text="Infobroschüre zum Seiteneinstieg des MSW (14. April 2016)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</blank>
*<blank text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank>
*<blank text="Bezirksregierung Düsseldorf">http://www.brd.nrw.de/Schule_Lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html</blank>
*<blank text="Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit berufsbegleitender Ausbildung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</blank>
*<blank text="Fragen und Antworten zum Studium (MSW)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/index.html</blank>
*<blank text="Vertretungs­einstellung nach Angebot (VERENA)">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online</blank>
*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank>


== Verwandte Seiten ==
Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter [[Anerkennung und Anrechnung]].
*[[OBAS]]
*[[Berufsbegleitende Ausbildung]]
*[[Pädagogische Einführung]]


==Quellen==
<references/>


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{{Gültigkeit|DATUM=2018-11-11}}
{{Gültigkeit|DATUM=2023-12-04}}
 
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Informationssysteme]]

Version vom 25. April 2023, 15:08 Uhr

Wer kein Lehramt studiert hat aber gerne an einer Schule unterrichten möchte, kann über eine berufsbegleitende Qualifizierung in das Lehramt einsteigen. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen wie ein abgeschlossenes Studium in einem nicht-­lehramtsbezogenen Studiengang notwendig. Von einem Seiteneinstieg unterscheidet sich ein Quereinstieg. Dieser entsteht bei einem Einstieg in einen anderen Studiengang, mit und ohne abgeschlossenes Studium.

Ein Seiteneinstieg ist in allen Schulformen und Fächern möglich, ausgenommen sind lediglich Förderschulen. An Grundschulen ist ein Seiteneinstieg nur für den Unterricht in den Fächern Kunst, Musik, Sport und Englisch realisierbar.

Einstellungschancen

Über die Prognosen des Schulministeriums zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich über den Artikel Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW informieren.

Voraussetzungen und Ausbildungsvarianten

Je nachdem, welche Qualifikationen du mitbringst und für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine Übersicht bietet das Schulministerium auf seinen Seiten.

  • Hast du einen Universitätsabschluss, also sieben Semester studiert, ausreichend passende Studienleistungen erworben und Berufserfahrung nach dem Studium gesammelt sowie gute Deutschkenntnisse, ist der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach OBAS eine Option für dich.
  • Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest du als Seiteneinsteiger*in an einer Grundschule arbeiten, kommt eine Pädagogische Einführung infrage.
  • Hast du einen Fachhochschulabschluss, kannst du eine Pädagogische Einführung absolvieren ODER
  • wenn du einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den Seiten des Schulministeriums. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS teil.
  • An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung über eine Pädagogische Einführung mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.

Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristete Vertretungsstelle über das Portal VERENA bewerben.

Verdienst

Details zum Verdienst findest du auf LOIS in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:

Bewerbung

Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer der oben genannten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS. Dort gibt es auch eine Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerber*innen.

Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg registrieren lassen und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen.

Beratung

Das ZfsL Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner*innen unter: 0211 837-1905.

Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer 0231 9369 7770 wenden:

  • Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr

Weitere Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten findest du

Weiterführende Informationen und FAQ

Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg

Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als erste Staatsprüfung ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.

Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter Anerkennung und Anrechnung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2023-12-04