Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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** Sozialbeitrag für das Studentenwerk: 95,00 €  
** Sozialbeitrag für das Studentenwerk: 95,00 €  
** Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00 €
** Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00 €
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===Online Rückmeldung===
===Online Rückmeldung===

Version vom 24. November 2014, 09:04 Uhr

Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fachhochschule oder Universität).

Zusammensetzung

  • WiSe 2014/15: 264,16 € Gesamtbetrag
    • Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 156,16 € (davon 110,16 € für das VRR-Semesterticket und 46 € für das NRW-Ticket)
    • Sozialbeitrag für das Studentenwerk: 95,00 €
    • Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00 €

– Quelle: Sozial-  

Online Rückmeldung

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php 

Siehe auch

Beitragsberatung

Ansprechpartner für die Beratung zum Thema Studienbeiträge/ Semesterbeitrag sind:

Studienbeiträge an der UDE

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.

Satzungen

Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) Vom 05. September 2011 

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-01-04