Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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==Semesterbeitrag==
{{Teaser|Text=Studiengebühren im eigentlichen Sinne gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) seit dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr. Studierende müssen aber weiterhin jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.}}
Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fachhochschule oder Universität).


===Zusammensetzung===
==Zusammensetzung==
*SoSe 2014: '''264,16 €''' Gesamtbetrag
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml Webseite des Einschreibungswesens] nachlesen.
** Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 156,16 € (davon 110,16 € für das VRR-Semesterticket und 46 € für das NRW-Ticket)
** Sozialbeitrag für das Studentenwerk: 95,00 €
** Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00 €


Quelle: <blank Text= Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag>http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml</blank>
==Online Rückmeldung==
Informationen zur Online [[Rückmeldung]] können auf der [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml Informationsseite] des Studierendensekretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.


===Online Rückmeldung===
==Übernahme des Mobilitätsbeitrags==
* <blank text="Hier">https://campus.uni-due.de/qissos/rds?state=user&type=0&fullscreen=y</blank> kann man sich mit seiner Uni-Kennung zurückmelden und das NRW-Ticket ausdrucken.
Befindest du dich vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der [https://asta-due.de/beratung/haertefallantrag/ AStA Webseite].
* Weitere Informationen zur Online Rückmeldung können auf der <blank text="Informationsseite des Studierendensektretariats zur Rückmeldung">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</blank> eingesehen werden.


=== FAQ ===
== FAQ ==
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]:
Auf der [https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php UDE-Webseite] findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag.  
* <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php</blank>
 
===Weitere Informationen===
* <BLANK text="Studierendensekretariat">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml</BLANK>
* <blank text="NRW-Ticket">http://www.studenten-nrw-ticket.de/duisburgessen.html</blank>
 
 
==Beitragsberatung==
Ansprechpartner für die Beratung zum Thema Studienbeiträge/ [[Semesterbeitrag]] sind:
* <BLANK text="Für allgemeine Fragen">http://www.uni-due.de/de/studienbeitraege/asp_beitraege.shtml</BLANK>
* <BLANK text="Für individuelle Beratungen ">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK>
* <BLANK text="Bei Fragen zur Beitragsverwendung">http://www.uni-duisburg-essen.de/de/studienbeitraege/asp_umfrage.shtml</BLANK>
 
 
==Studienbeiträge an der UDE==
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
<br>
Weitere Informationen unter <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/finanzierung/Abschaffung_Studiengebuehren/index.php</blank>.
 
===Allgemeines===
An der [[UDE]] werden seit dem [[Wintersemester]] 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische [[Semesterbeitrag]] an.<br>
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert. <br>
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank>.
 
===Satzungen===
 
<BLANK text="Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung)
Vom 05. September 2011">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2011/vbl_2011_82.pdf</BLANK>
 
{{Gültigkeit| DATUM = 2014-06-30}}


{{Gültigkeit|DATUM=2023-12-04}}
[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
[[Kategorie:Studileben]]

Version vom 16. Mai 2023, 12:25 Uhr

Studiengebühren im eigentlichen Sinne gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) seit dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr. Studierende müssen aber weiterhin jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.

Zusammensetzung

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der Webseite des Einschreibungswesens nachlesen.

Online Rückmeldung

Informationen zur Online Rückmeldung können auf der Informationsseite des Studierendensekretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.

Übernahme des Mobilitätsbeitrags

Befindest du dich vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der AStA Webseite.

FAQ

Auf der UDE-Webseite findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-12-04