Semesterticket

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Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.

Allgemeines

Seit dem Wintersemester 2016/17 ist das Semesterticket nicht mehr auf den neu ausgestellten Studierendenausweisen integriert. Alternativ bietet die Uni das VRR- und NRW-Ticket in der MyUDE-App und als ausdruckbares PDF-Dokument an. Dieses kann von dieser Webseite  heruntergeladen werden. Studierendenausweise, die vor dem Wintersemester 2016/17 augestellt wurden, gelten in der Regel gleichzeitig als Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.

Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.

Semesterticket im VRR

Datei:Vrr nord süd.jpg
Unterteilung in nördlichen und südlichen Teil des VRR
  • Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum Süd (Preisstufe D) in der 2. Wagenklasse nutzen.
  • Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR (Preisstufe E) mitnehmen:
montags bis freitags ab 19.00 Uhr,
an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig
  • Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann ganztägig im gesamten VRR (Preisstufe E) ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen
  • Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich, zu den genannten Zeiten sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des gesamten VRR (Preisstufe E) mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt.)

Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfs­verkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfs­verkehr zu entrichten.


Datei:Nrw-bereich.jpg
NRW-Streckennetz
Datei:Randgebiete.gif
Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet


NRW-Ticket

Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der UDE das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW. Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung eines Zuschlages ausgeschlossen!

Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:

  • Studierendenausweise mit dem Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“ als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder das Ticket auf der MyUDE-App als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder das ausgedruckte PDF-Dokument als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
  • Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW

Nutzungsberechtigung

Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:

  • Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.

Befreiung

Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:

  • Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
  • Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
  • Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
  • alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.

Zuständig für die Befreiung ist das Einschreibungswesen.

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-09-15