Semesterwochenstunde (SWS): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Teaser eingefügt)
(Trennzeichen eingefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
<titlehyphen>Semester&shy;wochen&shy;Stunden (SWS)</titlehyphen>
<titlehyphen>Semester&shy;wochen&shy;Stunden (SWS)</titlehyphen>
{{Teaser|Text=
{{Teaser|Text=
Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen.}}
Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeit&shy;auf&shy;wand für eine Lehr&shy;veranstaltung anzugeben oder das Lehr&shy;deputat zu messen.}}
Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel '''1 SWS = 45 Minuten'''.  
Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faust&shy;regel '''1 SWS = 45 Minuten'''.  


Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben.
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungs&shy;zeit für die jeweiligen Lehr&shy;veranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modul&shy;handbuch angegeben.


{{Gültigkeit|Datum=2015-08-07}}
{{Gültigkeit|Datum=2015-08-07}}

Version vom 23. April 2015, 12:18 Uhr

Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeit­auf­wand für eine Lehr­veranstaltung anzugeben oder das Lehr­deputat zu messen.

Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faust­regel 1 SWS = 45 Minuten.

Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungs­zeit für die jeweiligen Lehr­veranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modul­handbuch angegeben.

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-07