Semesterwochenstunde (SWS): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Gültigkeitstag eingefügt)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<titlehyphen>Semester&shy;wochen&shy;Stunden (SWS)</titlehyphen>
<titlehyphen>Semester&shy;wochen&shy;Stunden (SWS)</titlehyphen>
Eine [[Semesterwochenstunde (SWS)]] wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen. Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel '''1 SWS = 45 Minuten'''. <br>
Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen. Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel '''1 SWS = 45 Minuten'''.  
 
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben.
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben.



Version vom 24. November 2014, 12:41 Uhr

Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen. Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel 1 SWS = 45 Minuten.

Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben.

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-07