Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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An Hochschulen ist der [[Senat]] das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (zumal dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
An Hochschulen ist der [[Senat]] das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.




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Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen  
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen  
einen Vorsitzenden und eeinen Stellvertreter. Näheres regelt die <BLANK text="Wahlordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_80.pdf</BLANK>.
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==Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind:==
==Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
* der Rektor
* die Mitglieder des Rektorats
* die Prorektor
* die die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche
* die De­ka­n
* die Vorsitzenden der zentralen Universitätskommissionen
* der Vor­sit­zen­de des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses
* die Gleichstellungsbeauftragte
* die Leiter zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen  
* der Vorsitz des AStA
* die Leiter der zentralen Betriebseinheiten
* die Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen  
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
* die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
* die Vorsitzenden der Personalräte
* die Ver­trau­ens­per­son der schwer be­hin­der­ten Men­schen
* der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsorganisation
* der Vor­sit­zen­de des Personalrats und des Per­so­nal­rats nach § 111 Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPVG 2007: § 105 LPVG) 




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==Mitgliederliste==
==Mitgliederliste==
*<BLANK text="Mitgliederliste, Senat Uni Duisburg-Essen">http://www.uni-due.de/gremien/s_mitglieder.shtml</BLANK>.
*<BLANK text="Mitgliederliste, Senat Uni Duisburg-Essen">http://www.uni-due.de/gremien/senatsmitglieder.shtml</BLANK>.




==Sitzungstermine, Protokolle==
==Allgemeines, Sitzungstermine, Protokolle==
*<BLANK text="Sitzungstermine, Protokolle, etc.">http://www.uni-duisburg-essen.de/universitaet/gremien/senat_termine.shtml</BLANK>.
 
*<BLANK text="Allgemeines">http://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</BLANK>
*<BLANK text="Sitzungstermine">http://www.uni-due.de/gremien/senatstermine.shtml</BLANK>
*<BLANK text="Protokolle 3. Wahlperiode">http://www.uni-due.de/gremien/senatsprotokolle_wp3.shtml</BLANK>
 


[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 28. Juni 2010, 11:42 Uhr

An Hochschulen ist der Senat das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.


Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • elf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
  • drei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
  • drei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
  • vier Vertreter der Gruppe der Studierenden

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.

Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Näheres regelt die Wahlordnung .


Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • die Mitglieder des Rektorats
  • die die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche
  • die Vorsitzenden der zentralen Universitätskommissionen
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • der Vorsitz des AStA
  • die Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  • die Vorsitzenden der Personalräte
  • der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsorganisation


Weitere Informationen


Mitgliederliste


Allgemeines, Sitzungstermine, Protokolle